Druckartikel: Den Freund schamlos ausgenutzt

Den Freund schamlos ausgenutzt


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Dienstag, 24. Sept. 2013

Reichlich naiv hat ein heute 22-Jähriger seine Angebetete unterstützt. Die nahm gerne das Geld und andere "Geschenke", ohne an eine Rückzahlung zu denken. Das Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt verpasste ihr die Quittung.


Weil sie ihren etwas naiven Ex-Freund einfach ausgenommen und geliehenes Geld und Waren nie zurückgegeben hat, hat das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt eine 22 Jahre alte Frau wegen Betrugs, Veruntreuung und Unterschlagung verurteilt. Da sie zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war, wurde sie als Heranwachsende nach Jugendstrafrecht zu einem einwöchigen Dauerarrest verdonnert. Das ebenfalls 22-jährige Opfer hat keine Aussicht, jemals das verlorene Geld zurückzubekommen.

Äußerst wortkarg nahm die Angeklagte im Gerichtssaal Platz. Zu den Vorwürfen wollte sie sich nicht äußern. Das ist ihr gutes Recht. Trotzdem ergab sich nach der Beweisaufnahme mit zwei Zeugen ein eindeutiges Bild von dem, was sich im Frühjahr 2011 in einem kleinen Ort im Landkreis Haßberge abgespielt hat.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Vorgeschichte. Die junge Dame und ihr Verehrer kannten einander aus gemeinsamen Kindertagen, die sie im nördlichen Landkreis erlebten. Als dann die Familie des Mädchens wegzog, verloren sich die beiden über viele Jahre aus den Augen. Erst über Facebook knüpften die inzwischen zu Teenagern herangewachsenen Spielgefährten von einst wieder den Kontakt zueinander.

Da traf es sich gut, dass (einige Monate vor der Tat) die Beschuldigte gemeinsam mit ihren Eltern in ein Domizil in das besagte Haßbergedorf gezogen war. Nun wohnten die beiden nicht mehr weit voneinander entfernt und immer öfter besuchte der Romeo seine Julia. Für ihn waren sie beide schon ein Paar, sie dagegen ließ diese Frage offen - und den Verehrer an der langen Leine zappeln und auch blechen.

Das treuherzige Verhalten des Frischverliebten lässt sich eigentlich nur mit der Weisheit erklären, dass Liebe blind macht. Um der Mutter eines kleinen Sohnes zu ermöglichen, ein Auto zu fahren, wurde der vernarrte Freund sogar bei seiner Hausbank vorstellig und erbat ein Darlehen. Da er über ein regelmäßiges Einkommen verfügte, erhielt er einen Kredit über 6500 Euro, den er ungeschmälert an die Auserwählte weitergab. Kurz darauf lieh er ihr nochmals 320 Euro in bar, finanzierte ihr ein Notebook und Handy und überwies Kaufbeträge an einen Versandhandel.

Die Dinge waren aber nicht als Geschenke, sondern als Leihgabe gedacht. Gut- und leichtgläubig gab sich der Möchtegern-Freund damit zufrieden, dass seine Angebetete unterschrieb, das erhaltene Geld in monatlichen Raten von 210 Euro zurückzuzahlen. Als dann im Juli 2011 die Traumfrau die Reißleine zu ihrem Verehrer zog, wollte der sein Geld zurück. Als er keinen Cent mehr sah und auch der Gerichtsvollzieher erfolglos wieder abziehen musste, stellte er schließlich einen Strafantrag. An die Adresse des Betrogenen, der viel Lehrgeld zahlte, stellte Jugendrichter Martin Kober klar: "Geldverleihen ist Sache der Banken".

Die Angeklagte hat bereits einschlägige Erfahrungen mit der Justiz. Wegen falscher Verdächtigung sowie zuletzt wegen Betrugs ist sie 2011 zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Das Jugendgericht bezeichnete das unverfrorene Verhalten der Dame als hinterhältig und verhängte einen einwöchigen Dauerarrest. Prompt reagierte die Verurteilte mit den Worten: "Ich nehm' das Urteil nicht an!". Eine Woche hat sie nun Zeit, um dagegen Berufung oder Revision einzulegen.