Delle in Autotür bringt 55-Jährigen vor Gericht
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Freitag, 29. Sept. 2017
Unfallflucht lautete der Vorwurf gegen einen Finanzbeamten aus dem Kreis Schweinfurt. Am Ende löste sich alles in Wohlgefallen auf.
Wegen Unfallflucht stand am Freitag ein 55-jähriger Finanzbeamter aus dem Landkreis Schweinfurt vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Nach Vorhalt des Vertreters der Staatsanwaltschaft, Ilker Özalp, hatte der Angeklagte im April 2017 auf dem Eurorastplatz bei Knetzgau beim Öffnen der Beifahrertür diese gegen die Fahrertür eines danebenstehenden Autos gestoßen und habe sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Es entstand ein Schaden von 1800 Euro.
Der Angeklagte sagte aus, dass er mit zwei weiteren Personen den Flohmarkt auf dem Parkplatz besucht habe und er Beifahrer im Pkw seiner jetzigen Frau gewesen sei. Bei dem Auto handelte es sich um einen älteren Peugeot-Diesel, dessen Motor ziemlich laut gewesen sei.
"Wir haben uns beim Hinfahren intensiv unterhalten und ich war wohl beim Aussteigen auch etwas abgelenkt", sagte der Angeklagte. Von einem Anstoß der Beifahrertür gegen ein anderes Fahrzeug habe er nichts bemerkt, versicherte er glaubhaft.
Als er und seine Begleiterinnen nach einiger Zeit zum Auto zurück kamen, wurden sie vom Fahrer des geschädigten Autos erwartet. Dieser habe ihm vorgehalten, dass mit der Beifahrertür sein Auto beschädigt wurde. "Ich war überrascht und habe mich gleich entschuldigt, wenn ich das gewesen sein sollte", sagte der Angeklagte. Auch habe er sogleich erklärt, dass er für den Schaden aufkommen würde, so er Verursacher sei, was später vom Geschädigten bestätigt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt war für ihn noch nicht klar, ob er tatsächlich als Verursacher in Frage komme. "Ich meine, dass die Anstoßstellen nicht richtig übereinstimmten und die Tür des anderen Autos wies weitere Beschädigungen auf."
Es wurde die Polizei gerufen, die den Unfall unter den tatsächlichen Gegebenheiten (Besetzung des Autos) rekonstruierte. "Da hat die Anstoßstelle meiner Meinung nach gepasst", sagte der 55-Jährige. Er versicherte nochmals eindringlich, nichts bemerkt zu haben. "Hätte ich das, wäre ich am Auto geblieben, bis der Eigentümer gekommen wäre."
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Hubertus Krause, brachte vor, dass sein Mandant unter fortschreitender Schwerhörigkeit leide, was er durch ein fachärztliches Attest dem Gericht belegte. Der Geschädigte, ein 59-jähriger Gabelstaplerfahrer aus dem Landkreis Bamberg war verwundert, dass es zur Hauptverhandlung kam. "Es ist doch schon alles erledigt, mein Schaden ist reguliert", sagte er.
Auf Vorhalt von Richterin Ilona Conver gab er an, dass er die Delle in der Fahrertür seines Pkw gleich gesehen habe, als er nach etwa 30 Minuten zurück kam. Er habe sich den daneben stehenden Pkw angesehen und erkannt, dass der Schaden durch diesen verursacht sein könnte. Nachdem er Angeklagte auch wieder zurückkam, hätte dieser sofort gesagt, dass er den Schaden reguliere, wenn er Verursacher sein sollte. Das wurde dann durch eine Rekonstruktion der Polizei festgestellt. Der Schaden war bereits reguliert und die Prozessbeteiligten kamen überein, dass das Verfahren gegen den Angeklagten ohne Auflagen eingestellt werden könne. So entschied dann auch das Gericht. Die Kosten trägt die Staatskasse.