Cannabis-Anbau "aus Neugier"
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Mittwoch, 24. August 2016
Das Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 19-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe.
Eine fast professionelle Anlage für die Aufzucht von Cannabispflanzen hatte die Polizei bei einem 19-jährigen Maschinenanlagenführer aus dem nördlichen Landkreis Ende des Jahres 2014 ausgehoben. Von insgesamt 17 Pflanzen, die konfisziert wurden, berichtete Staatsanwältin Kathrin Thal in ihrer Anklage. Der Wirkstoffgehalt des Tetrahydrocannabinol (THC) sei hoch gewesen. Der Angeklagte habe Marihuana angebaut, Handel getrieben und selbst konsumiert, was im vorliegenden Fall als Verbrechen zu werten sei.
Mehr als ein Jahresvorrat
Das Jugend-Schöffengericht am Amtsgericht in Haßfurt unter Vorsitz von Richter Martin Kober ging detailliert auf die Vorhalte der Staatsanwältin ein, die der Angeklagte insgesamt bestätigte.
"Bei Ihnen wurden von der Polizei 345 Gramm Marihuana sichergestellt, das ist ja mehr als ein gesamter Jahresvorrat für den Eigengebrauch" hielt ihm der Vorsitzende vor. Einiges habe er auch an Bekannte weitergegeben, ohne dafür allerdings etwas zu verlangen, sagte der Angeklagte. Aus Neugierde habe er Marihuana angebaut, antwortete er auf Vorhalt der Staatsanwältin. Er konsumiere nicht mehr, sagte er, und er erklärte sich in Absprache mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Gärtner, mit der form- und fristlosen Einziehung aller bei ihm sichergestellten Gegenstände einverstanden.
Wie kam er darauf, überhaupt Marihuana anzubauen, wollte der Richter wissen. Darüber habe er sich im Internet informiert und seine Pflanzen täglich gepflegt. So um die 1000 Euro habe er für Geräte, die zur Aufzucht von Cannabispflanzen nötig sind, ausgegeben, sagte der 19-Jährige. Im Bundeszentralregister hatte er noch keinen Eintrag.
Die Mutter hat's bemerkt
In relativ normalen Verhältnissen sei der Angeklagte aufgewachsen, legte Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich dar. Er sei noch sehr mutterbezogen. Seine Mutter war auch bei der Verhandlung anwesend. Sie hatte, wie in der Verhandlung deutlich wurde, bemerkt, das ihr Sohn Cannabis zu Hause anbaute, konnte ihn aber offensichtlich von diesem Vorhaben nicht abbringen. Eine "spürbare Geldauflage" hielt Franz Heinrich für erforderlich. Dem folgte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer nicht. Sie beantragte eine Jugendstrafe von zehn Monaten zur Bewährung, ein Drogenscreening, die Teilnahme an Suchtberatungen und eine Geldauflage von 1500 Euro sowie die Auferlegung der Gerichtskosten.
Verteidiger Thomas Gärtner plädierte für eine Geldauflage von 2000 Euro und ebenfalls für eine Suchtberatung und ein Drogenscreening. Die Tat seines Mandanten bezeichnete er als "jugendliche Neugier" ohne besondere Professionalität. Der Angeklagte selbst wollte nichts weiter dazu sagen.
Acht Monate zur Bewähung
Das Schöffengericht erkannte auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Auch ein Bewährungshelfer wird dem Verurteilten beigestellt. Zudem muss der Verurteilte 1500 Euro als Geldauflage entrichten, je 750 Euro an den Jugendtreff in Ebern und an den Jugendfonds des Landkreises Haßberge.Nach kurzer Rücksprache mit seinem Mandanten erklärte Rechtsanwalt Thomas Gärtner, dass das Urteil angenommen wird.