Bringt der Jugendarrest die Wende?
Autor: Martin Schweiger
Haßfurt, Montag, 25. Februar 2019
Eine 18-Jährige stand zum wiederholten Mal vor Gericht und muss jetzt hinter Gitter. Ändert das ihr Verhalten?
Das Leben einer 18-Jährigen, die am Montag zum wiederholten Mal vor dem Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt antreten musste, folgt seit Jahren nach Angaben der Jugendgerichtshelferin einer Abwärtsspirale. Zweimal flog sie von der Mittelschule, weil sie sich aggressiv und beleidigend gegenüber Lehrkräften verhielt. Zwei Ausbildungen brach sie ab. Eine Betreuung wurde aufgehoben, weil sie "keine Ahnung (hatte), was das soll." Die eigene Mutter, die auch schon von der Tochter bestohlen wurde, hat Angst, von ihr attackiert zu werden. Der Kontakt zum Vater brach nach der Scheidung der Eltern ab. "Es ist mit weiteren Straftaten zu rechnen, auch im Betäubungsmittelbereich", lautete die ernüchternde Analyse der Gerichtshelferin, die der Angeklagten auch "schädliche Neigungen" attestierte.
Kein Wunder: Fünfmal wurde sie in ihren jungen Jahren bereits straffällig. Diebstahl, zwei Sachbeschädigungen und Körperverletzung stehen in ihrer gerichtlichen Jugendakte. Weil sie einen Personalausweis klaute und schwarz mit der Bahn fuhr, war sie erst im Januar dieses Jahres zu einem zweiwöchigen Dauerarrest verurteilt worden.
Am Montag bekam sie vom Jugendschöffengericht einen Nachschlag. Statt zwei Wochen muss die junge Dame nun für drei Wochen hinter schwedische Gardinen. Der Grund: Am 25. November vergangenen Jahres hatte sie ihre Freundin per Handy als "Hure" betitelt und einen Tag später per Facebook den Arbeitgeber der Freundin wissen lassen, dass ihre Angestellte chemische Drogen auch während ihrer Arbeitszeit nimmt - strafbar als Beleidigung und Verleumdung.
Vor Gericht sagte die 18-jährige Angeklagte, dass ihre Freundin ihr das Leben zur Hölle gemacht habe und verbreitet habe, sie sei drogenabhängig. "Es ist nicht Ihre Aufgabe, eine andere Person bei deren Arbeitgeber anzuschwärzen. Sie haben fünf Einträge im Strafregister. Was haben Sie sich dabei gedacht?", belehrte sie der Vorsitzende, Richter Martin Kober. "Nix" lautete die ehrliche Antwort der Angeklagten.
Sie sei mit der Geschädigten einmal befreundet gewesen, bis diese wieder mit ihrem Ex-Freund zusammenkam, der sie nicht leiden könne. "Ich werde sie auch anzeigen", kündigte sie eine Retourkutsche an.
Der Staatsanwalt stellte fest, dass die Angeklagte die "Treppe nach oben" geschafft habe. Sie sei von nichts zu beeindrucken. Die Rückfallgeschwindigkeit spreche Bände. Der Anklagevertreter plädierte daher nach Jugendstrafrecht auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe plus einem "Warnschussarrest" von drei Wochen.
"Das macht mich psychisch fertig", reagierte die Angeklagte auf die Aussicht auf gesiebte Luft. Der Vorsitzende zeigte sich daher in der Urteilsbegründung zuversichtlich, dass der verhängte Dauerarrest, den die 18-Jährige erstmals absitzen muss, seine Wirkung nicht verfehlen wird. "Es wird wohl eine Verhaltensänderung bewirken", hofft er. Kober drohte nach der nun sechsten Eintragung beim nächsten Vergehen mit einer Jugendstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.