Blitzerfoto entlarvt den jungen Schwarzfahrer
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Sonntag, 09. November 2014
Für einen 22-Jährigen aus dem Maintal ist es dumm gelaufen. Mit 92 "Sachen" wurde er erwischt, und zwar doppelt. Er war nicht nur zu schnell, er hatte auch keinen Führerschein. Dafür setzte es eine Bewährungsstrafe mit Geldauflage.
Was einem jungen Mann (22) aus dem Maintal widerfuhr, klingt erst mal wenig spektakulär und ist vielen Autofahrern schon mal passiert: Wo nur 80 Stundenkilometer erlaubt sind, ist man etwas schneller unterwegs - und schon gibt"s teure Fotos durch versteckte Blitzer.
Ärgerlich, aber für den Fahrer des Renault kam es viel dicker: Da er ohne Fahrerlaubnis hinterm Steuer saß, landete die Sache beim Staatsanwalt und schließlich vor Gericht. Das noch nicht rechtskräftige Urteil für die Schwarzfahrt: Einen Monat auf Bewährung und 250 Euro Geldauflage an das Rote Kreuz soll der Mann zahlen.
Am 3. Mai dieses Jahres hatte der Baggerfahrer seiner Freundin (25) und seinen beiden kleinen Kindern - die damals ein und zwei Jahre alt waren - eine richtige Freude machen wollen. Alle stiegen in das Fahrzeug, um ins Atlantismuseum nach Zella Mehlis zu fahren. Da der 22-Jährige keine Fahrerlaubnis hatte, saß die Frau am Steuer.
Soweit, so gut, aber nach einer Weile verloren die Kleinen auf dem Rücksitz die Geduld und fingen zu quengeln an. Und dann wurde es der Fahrerin auch noch schlecht, sie steuerte auf einen Parkplatz und musste sich übergeben. Dass in dieser Situation der führerscheinlose Mann kurzerhand das Steuer in die Hand nahm, ist nachvollziehbar und verständlich - trotzdem war genau das für ihn tabu.
Lebensgefahr bestand nicht
Interessant ist dabei die hypothetische Überlegung, wie die Sache juristisch zu sehen wäre, wenn die Frau eine plötzliche lebensgefährliche Herzattacke gehabt hätte. Wenn da der Mann schnellstmöglich in das nächstgelegene Krankenhaus gedüst wäre - wäre er straffrei geblieben. In einem solchen Fall sprechen die Juristen von einem "rechtfertigenden Notstand". Der aber lag hier keineswegs vor, die junge Familie hätte vielmehr abwarten müssen, bis es der Frau wieder besser geht.
Als sie dann auf der A 71 schon die Landesgrenze nach Thüringen hinter sich gelassen und in einem der Tunnel fuhren, nahm das Verhängnis seinen Lauf. Tempo 80 galt hier, mit 92 Sachen wurde er geblitzt. Der Bußgeldbescheid über 20 Euro ging dann an den Halter des Wagens, also an den Vater der Freundin vom Angeklagten. Und da der Vater kein besonders inniges Verhältnis zu seiner Tochter und deren Partner hat, zahlte er auch nicht das Bußgeld.
Nur deshalb recherchierte die Polizei, wer der auf dem Foto abgebildete Fahrer denn ist. Als der ermittelnde Beamte an der Wohnungstür der Tochter klingelte und diese öffnete, war auch ihr Freund, also der Angeschuldigte, zuhause. Natürlich erkannte der Uniformierte sofort den Mann auf dem Foto - ausgesprochenes Pech, könnte man sagen.
Ilker Özalp von der Staatsanwaltschaft kreidete dem Beschuldigten insbesondere an, dass er mehrfach einschlägig vorbestraft ist. "Ich möchte gar nicht wissen, wie oft sie schwarz gefahren sind, ohne erwischt zu werden", hielt er dem Mann vor. Der Richterspruch orientierte sich an dem Strafmaß, das Özalp vorgeschlagen hatte.