Druckartikel: Betrunkener fällt auf und klaut Jacke

Betrunkener fällt auf und klaut Jacke


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Samstag, 14. Dezember 2013

Wegen Diebstahls verurteilte das Amtsgericht Haßfurt den alkoholkranken Mann zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe mit einer Therapieauflage.
Amtsgericht Hassfurt. Foto: Symbolbild


Die Angestellten zweier Geschäfte in Haßfurt freuten sich schon auf den nahenden Feierabend, als es am späten Freitagnachmittag des 31. August zu einem merkwürdigen Zwischenfall kam. Am ersten Laden interessierte sich ein 51-jähriger Mann für heiße Tangas, legte sie dann aber mit der Bemerkung, dass sie zu teuer seien, zurück. Am benachbarten Geschäft hatte es ihm eine Damen-Lederjacke angetan. Die steckte er in seine Umhängetasche und lief weiter, als ob nichts wäre.

Aus Osteuropa

Der Dieb weilte damals nur in Haßfurt, da er Verwandte und Bekannte besucht hatte. Die Wohnung des seit 20 Jahren in Deutschland lebenden Osteuropäers liegt im baden-württembergischen Gengenbach.

Von Richter Wolfgang Titze auf die Ereignisse angesprochen, erklärte der Angeklagte, sich an fast nichts mehr erinnern zu können. Er weiß bloß noch, dass er ordentlich einen sitzen hatte und dass er damals mit einem Freund plaudernd durch die Straßen gelaufen sei.

Schnapsfahne

Der Klau wäre vermutlich gar nicht aufgeflogen, hätte sich der Beschuldigte nicht im ersten Laden so komisch benommen. Die Verkäuferin, die hier an der Kasse stand, roch sofort die Schnapsfahne des Kunden. Der Gang des Angeklagte allerdings, sagte sie im Zeugenstand, sei normal gewesen.

Jedenfalls blickte ihm die Kassiererin nach, als er ihr Geschäft verließ und anschließend die Wäsche am Kleiderständer des benachbarten Shops inspizierte. Und dabei beobachtete sie, wie er die Jacke im Wert von 39,99 Euro vom Ständer nahm, in seiner blauen Umhängetasche verstaute und, seelenruhig mit seinem Kumpel schwatzend, davon trottete. Daraufhin lief die junge Frau in den Nachbarladen und rief aufgeregt: "Bei euch wird geklaut."

Festgenommen

Die Polizeibeamten suchten erst einmal vergeblich nach dem Ladendieb, stellten ihn dann aber in einer Spielhalle. Laut Alkoholtest hatte er mehr als zwei Promille intus. Die Ordnungshüter nahmen dem Täter seine Beute ab und gaben sie dem Ladeninhaber zurück.

Um dem neunfach Vorbestraften den Ernst der Lage klar zu machen, forderte Staatsanwalt Ralf Hofmann in seinem Plädoyer ein "deutliches Zeichen". Diesem Ansinnen folgte das Gericht im Wesentlichen. Die verhängte, aber noch nicht rechtskräftige Haftstrafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und dem Verurteilten wird ein Bewährungshelfer beigeordnet. Der soll vor allem dafür sorgen, dass der Alkoholiker eine Therapie absolviert.