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Betrunken mit "Knarre" gedroht


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Freitag, 07. Oktober 2016

Vorsätzlicher Vollrausch bringt einem 44-Jährigen aus dem Kreis Haßberge eine Bewährungsstrafe ein.
Auch wer betrunken ist, darf andere nicht beleidigen oder mit Waffen bedrohen. Foto: Archiv, dpa


Wegen vorsätzlichen Vollrausches wurde vor dem Amtsgericht Haßfurt ein 44-jähriger arbeitsloser Mann aus dem Kreis Haßberge zu fünf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Laut Eintragung im Bundeszentralregister war er schon häufiger auffällig geworden.

Stephan Jäger von der Staatsanwaltschaft Bamberg trug in der Anklageschrift vor, dass der Angeklagte im Juni 2015 in alkoholisiertem Zustand aus einem Einkaufsmarkt verwiesen wurde. Dem Geschäftsführer drohte er, er werde eine "Knarre" holen und "alle abknallen", falls dieser die Polizei rufe.

An einem weiteren Tag im Juni des gleichen Jahres bedrohte er, so der Staatsanwalt weiter, Mitbewohner des Wohnhauses, beleidigte diese und die "Knarre" kam wiederum ins Spiel. Im September 2015 kam es erneut zu einer Eskalation, wobei der 44-Jährige drohte, eine Frau umzubringen.

Der Angeklagte, der mit seinem Rechtsanwalt Wolfgang Heinrich erschienen war, wollte sich auf Vorhalt von Richterin Ilona Cover zunächst nicht äußern. Sie hielt ihm Angaben vor, die er in der Vergangenheit zu den Vorwürfen gemacht hatte, und erörterte die Aussagen von Zeugen.


Ängste gesät

Hieraus wurde deutlich, dass die Opfer vor allem wegen der Drohungen des Angeklagten Angst hatten, es sogar, wenn möglich, vermieden, in den Hof oder auf die Straße zu gehen, weil sie ein Zusammentreffen mit ihm befürchteten. Vor allem diesen Umstand sah Staatsanwalt Jäger als gravierend an. "Selbst wenn Sie die Bedrohungen nicht ernst meinten, ruft das bei Menschen, denen gegenüber diese ausgesprochen werden, Angst hervor", sagte der Anklagevertreter zum Angeklagten.

Der 44-Jährige bestritt allerdings, Bedrohungen mit dem Trachten nach dem Leben in Verbindung mit einer Waffe ausgesprochen zu haben. "Ich habe keine Knarre, hatte noch nie eine", beteuerte er. Der Angeklagte stritt auch ab, seine Nachbarn bedroht zu haben. Sie hätten sich gegen ihn "zusammengerafft", ihn beleidigt und er habe "nur zurückbeleidigt."


Längere Debatte

Ausführlich legte Staatsanwalt Jäger dem Angeklagten dar, was alles auf ihn zukommen könne, von einer längeren Unterbringung bis hin zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Viel wurde untereinander gesprochen, bis schließlich die Richterin per Beschluss verkündete, dass ein Verfahren im Hinblick auf eine in einem anderen Verfahren zu erwartende Strafe eingestellt wird, aber eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrausches erfolgen könne.

20 Eintragungen sind für den 44-Jährigen im Bundeszentralregister seit dem Jahr 1994 vermerkt. Mehrere wegen Bedrohung, Körperverletzungen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Erpressung und Diebstahls.

Der Anklagevertreter ließ erkennen, dass zwei angeklagte Taten vermutlich nicht abgeurteilt werden könnten, weil der Angeklagte nach einem vorliegenden Gutachten aufgrund hohen Alkoholkonsums schuldunfähig gewesen sei.


Nochmals zur Bewährung

Auszugsweise wurde das Gutachten verlesen, ehe Staatsanwalt Stephan Jäger für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, beantragte. "Das Fass ist gefüllt und ein kleiner Tropfen reicht, damit Sie, sollten Sie wieder straffällig werden, nicht mehr mit Bewährung wegkommen."
Ein Bewährungshelfer sollte dem Angeklagten zur Seite gestellt werden und er müsse sich einem Screening unterziehen, um zu überprüfen, ob er dem Alkohol entsage. Weiter beantragte der Staatsanwalt 80 Arbeitsstunden, da eine Geldauflage bei einem Empfänger von Hartz IV wenig Sinn mache.
Rechtsanwalt Wolfgang Heinrich zeigte sich in seinem Plädoyer damit zufrieden, dass bereits "viel Luft aus der Sache" genommen wurde. Es könne davon ausgegangen werden, dass sein Mandant dem Alkohol entsagt, da er dies schon einige Zeit tue. "Man sollte ihm die Chance einräumen, diesen Weg weiterzugehen", sagte der Verteidiger und sah den Antrag des Staatsanwaltes als angemessen.
Dem folgte auch das Gericht mit seinem Strafmaß. Ebenso folgte die Richterin dem Antrag der Anklage hinsichtlich der Arbeitsstunden und des Screenings, welches der Angeklagte drei Mal jährlich nachweisen muss. "Ich habe die Hoffnung, dass Sie heute letztmals hier sitzen und Sie können sich weiter aus dem Sumpf herausziehen." Das Urteil ist rechtskräftig.