Beklagter steht in Haßfurt mit weißer Weste da
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Samstag, 17. Oktober 2015
Als sich ein 65-Jähriger vor dem Haßfurter Amtsgericht wegen Fahrerflucht verantworten sollte, gab es bei der Verhandlung eine Überraschung. Die Hinweise auf einen Betrug zeigen in die andere Richtung.
Eine faustdicke Überraschung gab es bei der jüngsten Gerichtsverhandlung am Haßfurter Amtsgericht wegen einer angeblichen Fahrerflucht. Das Verfahren gegen den 65-jährigen Angeklagten wurde ohne weitere Auflagen eingestellt - aber derjenige, dessen Fahrzeug beschädigt worden sein soll, geriet unter einen bösen Verdacht: Möglicherweise hat er den Vorfall ausgenutzt, um einen Altschaden zu melden und auf diese Weise einen Versicherungsbetrug begangen.
Schaden von rund 600 Euro
Für die Staatsanwaltschaft verlas Ilker Özalp die Anklage. Demnach soll der Rentner am 16. Mai um neun Uhr vormittags im Hofheimer Wertstoffhof beim Rückwärtsfahren mit seinem VW Golf einen Peugeot "angetatzt" und dadurch einen Schaden von rund 600 Euro verursacht haben. Zur Tatzeit, es war ein Samstag, herrschte reger Betrieb auf dem Gelände, weil viele Bürger ihre Reststoffe entsorgen wollten.
Ohne auszusteigen und sich um den verursachten Schaden zu kümmern, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sei der ältere Herr einfach davongefahren und habe sich so des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht.
Einspruch eingelegt
Aus diesem Grund hatte der Golffahrer im Juni einen Strafbefehl erhalten. Er sollte eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 25 Euro, also insgesamt 875 Euro bezahlen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, und der wurde jetzt vor Gericht verhandelt.Für den Senior erklärte Rechtsanwalt Steffen Vogel, dass sein Mandant den Aufprall nicht bewusst wahrgenommen habe. Andererseits könne er nicht ausschließen, dass es zu der Berührung gekommen sei.
Eigenartige Ungereimtheiten
Eigenartig sei aber, führte der Verteidiger aus, dass am Wagen des Beschuldigten überhaupt kein sichtbarer Schaden entstanden sei. Eine weitere Ungereimtheit sei die Tatsache, dass bei dem beschädigten Peugeot die Delle auf einer Höhe von 40 Zentimetern liege, der Kotflügel des unfallverursachenden Golfs aber auf 52 Zentimetern.Als Zeugin war eine Frau (39) aus einem Hofheimer Stadtteil geladen. Sie hatte damals den ganzen Vorgang von ihrem Auto aus genau gesehen. Sie berichtete, dass der Golf in dem Moment, als sich dessen Fahrer zum Anschnallen des Sicherheitsgurtes zurückgelehnt habe, "ganz leicht" den Kotflügel des Peugeot touchiert habe.
Als die Polizeifotos aus der Akte eingesehen wurden, war sich die Zeugin "definitiv" sicher, dass die Verformung in der Mitte des Kühlergrills nicht von dem flüchtigen Anstoß herrühren könne.
Damit liegt der Verdacht auf der Hand, dass der angeblich Geschädigte einen Altschaden gemeldet und so die Versicherung betrogen hat. Ob die Staatsanwaltschaft deshalb gegen ihn ein Ermittlungsverfahren einleitet, ist offen.
Anklage wird eingestellt
Die Anklage wegen der Unfallflucht wurde von Strafrichterin Ilona Conver ohne Auflagen eingestellt.Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Angeschuldigten trägt die Staatskasse.