Autofahrer muss nach einem Verkehrsunfall zahlen
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Samstag, 24. Januar 2015
Es ist der Albtraum jeden Autofahrers: Gedankenversunken fährt man nach Hause und plötzlich rumst es: Man hat einen Fußgänger erwischt, auf die Motorhaube aufgegabelt und schwer verletzt. Ein Mann aus dem Maintal, stand deshalb wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Haßfurt.
Es ist der Albtraum jeden Autofahrers: Gedankenversunken fährt man nach Hause und plötzlich rumst es gewaltig: Man hat einen Fußgänger erwischt, auf die Motorhaube aufgegabelt und schwer verletzt. Genau das passierte einem jungen Mann (33 Jahre) aus dem Maintal, der deshalb wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Haßfurt stand. Strafrichterin Ilona Conver stellte das Strafverfahren gegen Zahlung einer 4000-Euro-Geldauflage vorläufig ein.
Nieselregen und Dunkelheit
Der schlimme Unfall passierte am 28. Dezember 2013 um 19 Uhr abends in Sand ortsauswärts in Richtung Zeil. Namens seines Klienten verlas Rechtsanwalt Alexander Wessel eine Erklärung. An diesem Wintertag, trug er vor, war es natürlich dunkel und die Sicht durch Nieselregen behindert.
Vom Außenspiegel erwischt
Wie sich herausstellte, hatte die 52-Jährige unmittelbar vor dem Aufprall die Straße überquert und befand sich auf einem gepflasterten Gehweg, der sich direkt neben der Fahrbahn befindet. Das Auto fuhr am äußersten rechten Fahrbahnrand entlang und erwischte sie gerade noch mit dem rechten Außenspiegel. Der Schlag war so laut, dass einige Jugendliche, die sich in der anliegenden Pizzeria befanden, aufgeschreckt wurden und zum Unfallort rannten. Nur fünf Minuten später kamen die Sanitäter des Roten Kreuzes. Sie leisteten Erste Hilfe und brachten die Verletzte in die Intensivstation des Klinikums in Bamberg.
Aufgrund zahlreicher Knochenbrüche von Rippen sowie des Schien- und Wadenbeins musste sie drei Wochen lang stationär im Krankenhaus versorgt werden. Insgesamt wurde sie acht Monate lang krankgeschrieben und auch heute noch, sagte sie im Zeugenstand, spüre sie Schmerzen am linken Arm.
Einspruch gegen Strafbefehl
Am 15. April letzten Jahres erhielt der Angeklagte Post vom Staatsanwalt. Laut Strafbefehl sollte er wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen á 40 Euro bezahlen. Weil sein Anwalt in seinem Namen dagegen Einspruch einlegte, kam es zu der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Der Verteidiger bat, von einer Verurteilung abzusehen, und das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
4000 Euro zu bezahlen
Für die Staatsanwaltschaft stimmte Ilker Özalp diesem Vorschlag zu, bestand aber darauf, dass bestimmte Auflagen erteilt werden. So muss der Mann als Wiedergutmachung 3000 Euro in monatlichen Tausend-Euro-Raten an das Opfer bezahlen. Als weitere Auflage erhält der gemeinnützige Rettungsdienst des Roten Kreuzes 1000 Euro. Quasi als Dank und Anerkennung für die schnelle Hilfe.
Mit einem blauen Auge
Wenn der Unfallverursacher diese Anordnungen des Gerichts in Haßfurt einhält, wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt - und er ist mit einem blauen Auge davongekommen.