Aus ist's mit dem Zündeln
Autor: Ulrike Langer
Theres, Dienstag, 14. Februar 2017
In Theres sorgte eine Mitteilung aus dem Ministerium für Ärger. Gartenabfälle dürfen nicht mehr verbrannt werden. Auf der Internetseite liest man anderes.
Darf man glauben, was im Internet veröffentlicht ist? Diese aktuelle Themenlage beschäftigte am Montagabend den Gemeinderat in seiner Sitzung in Obertheres. Dabei ging es um das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb geschlossener Ortschaften.
Ministerialrat Christian Schmidt vom bayerischen Umweltministerium hatte die Gemeinde Theres über das Landratsamt Haßberge informiert, dass das Verbrennen holziger Abfälle innerhalb von Ortschaften ab 1. Januar 2017 nicht mehr erlaubt sei und die Gemeinden dies auch nicht mehr durch Verordnungen gestatten dürften. "Deshalb müssen wir unsere Verordnung aus dem Jahr 2007 aufheben", teilte Bürgermeister Matthias Schneider mit. "Denn darin heißt es, dass das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in der Zeit vom 1. April bis 30. April und vom 1. Oktober bis 31. Oktober eines jeden Jahres zulässig ist."
Im Internet nachgelesen
Der Zweite Bürgermeister Manfred Rott, der Dritte Bürgermeister Joachim Türke und der Gemeinderat Roland Klement monierten aber, dass im Abfallratgeber des Ministeriums im Internet immer noch zu lesen sei, dass die Gemeinden das Verbrennen holziger Abfälle innerhalb von Ortschaften per Verordnung erlauben dürften. Katharina Wohlpart-Wagenhäuser fügte an, dass das Verbrennen auch weiterhin möglich sein sollte und "man nicht alles hinnehmen" dürfe.
Bürgermeister Matthias Schneider erklärte, dass man auf das offizielle Schreiben des Ministeriums reagieren müsse, auch wenn die Gesetzesänderung nicht ideal sei. Mit 12:3 Stimmen wurde abschließend die Verordnung aufgehoben. Somit dürfen in der Gemeinde Theres keine holzigen Gartenabfälle mehr innerhalb der Ortschaften verbrannt werden.