Ein 19-Jähriger erbeutete bei einem Einbruch in einem Sportheim 30 Fußballtrikots, zahlreiche Sportstutzen und einen Sack voller Bälle. Eine Beute, die er nicht gebrauchen konnte. Das Amtsgericht Haßfurt verhängte ein mildes Urteil.
                           
          
           
   
          Welcher Teufel, fragte sich nicht nur Jugendrichter Martin Kober, muss in der Nacht des 30. Mai dieses Jahres den jungen Burschen geritten haben? Bei einem Einbruchdiebstahl im Sportheim eines Vereins im Steigerwald erbeutete der 19-jährige  Täter  30 Fußballtrikots, etliche Sportstutzen und einen Sack voller Bälle. Zur Strafe verdonnerte ihn das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt  zu einer Geldauflage nach Jugendstrafrecht. Der Verurteilte muss 1000 Euro bis  1. Februar  an den Jugendhilfefonds Haßberge bezahlen.
 Auf die Frage nach dem Motiv der Tat antwortete der geständige Angeklagte kleinlaut: "Ich hatte eine Krise, da war mir alles egal." Wie sich im weiteren Verlauf der Verhandlung herausstellte, hatte der Jugendliche damals Stress mit seinem Vater. Da er in dessen Familienbetrieb  mitarbeitete, konnte er seinem Papa nicht aus dem Weg gehen. 
  
  Mit dem Brecheisen Aus lauter Frust schnappte er sich zuhause ein Brecheisen und machte sich auf den Weg zum Sportplatz. Auf Nachfrage des Oberstaatsanwalts Martin Dippold gab der Einbrecher zu, in den Räumen des Sportheims erst mal nach Bargeld und nach einer Geldkassette gesucht zu haben. Als er nicht fündig wurde, klaute er die Sportutensilien. Die verstaute er anschließend zuhause auf dem Dachboden, wo sie die Polizei später sicherstellte.
Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich wies darauf hin, dass die Tat zweifellos zielgerichtet und geplant war, gleichwohl aber als absoluter Blödsinn bezeichnet werden müsse. Schließlich könne man derartiges Diebesgut nicht versilbern. In der Zwischenzeit, berichtete er weiter, hätten sich Vater und Sohn ausgesprochen und könnten wieder gemeinsam  arbeiten. Immerhin erhält der Sohn monatlich zwischen 1000 und 1200 Euro für seine Tätigkeit im Betrieb des Vaters.
  
  Fehltritt Der Mitarbeiter des Jugendamtes schlug vor, angesichts der Umstände des Fehltritts das Jugendstrafrecht anzuwenden und eine Geldauflage zu verhängen. Diese Ansicht teilte auch der Vertreter der Anklage, der von einer charakterlichen Reifeverzögerung des heute  außerhalb des Landkreises  lebenden Heranwachsenden sprach. In seinem Plädoyer forderte er für den  Einbrecher  eine Geldauflage von 1600 Euro sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.
Der Richter reduzierte die Höhe der Strafe etwas, weil der Verurteilte strafrechtlich bislang über eine weiße Weste verfügt. Ergänzend ermahnte er ihn, das Geld rechtzeitig zu zahlen, weil er ansonsten damit rechnen müsse, ersatzweise zum Jugendarrest nach Würzburg einzurücken. Mit den Worten "Alles klar, danke" nahm der junge Mann das Urteil an. Da der Oberstaatsanwalt ebenfalls einverstanden war, wurde das Urteil sofort rechtskräftig.