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Haßfurt: Frau stirbt nach Unfall - Angeklagter taucht bei Prozess nicht auf


Autor: Manfred Wagner

Theinheim, Mittwoch, 18. Oktober 2017

Am Amtsgericht in Haßfurt platzte Prozess wegen fahrlässiger Tötung. Der Beschuldigte, der betrunken einen schweren Unfall baute, kam einfach nicht.
Die Unfallstelle am 3. April 2016 zwischen Theinheim und Untersteinbach: Der BMW des damals 27-jährigen Angeklagten war in die Fahrerseite des Opels geprallt. Die 74-jährige Frau am Steuer des Opels starb kurze Zeit später.  News5/Ferdinand Merzbach/Archiv


Es kommt immer wieder mal vor: Trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Ladung bleibt beim Prozessbeginn die Anklagebank leer, weil die beschuldigte Person einfach nicht erscheint. So auch am Mittwochvormittag. Zur Verhandlung vor dem Haßfurter Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung waren die beiden Schöffen, die Staatsanwältin, der Pflichtverteidiger, zwei Rechtsanwälte der Nebenklage, die Gerichtsschreiberin, etliche Zeugen sowie eine ganze Schulklasse erschienen. Aber der Prozess platzte, weil der Angeklagte unentschuldigt fehlte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ Strafrichterin Ilona Conver daraufhin einen Haftbefehl.

Bei dem spektakulären Fall geht es um die Folgen eines schweren Verkehrsunfalls, der sich am Sonntagabend des 3. April 2016 im Steigerwald auf freier Strecke zwischen Untersteinbach und Theinheim ereignet hatte. Der damals 27-jährige Fahrer eines BMW war gegen 18 Uhr in die Fahrerseite eines Opels geknallt. Dabei wurde die 74 Jahre alte Frau, die am Steuer des gerammten Autos stand, lebensgefährlich verletzt und, nachdem sie von der Feuerwehr aus dem Wrack befreit worden war, mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus eingeliefert.

Allen ärztlichen Bemühungen zum Trotz starb die Seniorin an ihren schweren Verletzungen. Was den Angeklagten massiv belastet, ist die Tatsache, dass er zum Unfallzeitpunkt erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein damals vor Ort veranlasster Test mit einem Atemalkoholmessgerät ergab knapp 1,5 Promille.

Wie die Vorsitzende des Schöffengerichts nun im Gerichtssaal anmerkte, gab es bereits im Zuge des Ermittlungsverfahrens und bei dem parallel angesetzten Zivilprozess um Schadensersatz erhebliche Probleme wegen der Unzuverlässigkeit des Mannes. Doch sein Fehlverhalten war bislang nicht so gravierend, dass das Gericht bereits im Vorfeld des ersten Termins Zwangsmaßnahmen wie die polizeiliche Vorführung angeordnet hatte. Auch das, was Verteidiger Jürgen Wagner sagte, passte ins Bild: Mehrfach, erklärte der Jurist, habe er seinen Mandanten angeschrieben und versucht, ihn telefonisch zu erreichten - vergeblich.

Um sicherzustellen, dass der Mann beim nächsten Termin auch anwesend ist, wurde nun der richterliche Haftbefehl erlassen. Diese Anordnung erhalten alle deutschen Polizeidienststellen und sobald die gesuchte Person kontrolliert wird, wird sie festgenommen. Möglichst zeitnah wird sodann ein Verhandlungstermin anberaumt - und genauso lang dauert die Zeit im Kittchen.

Auf Dauer gibt es also praktisch keine Möglichkeit, sich als Angeklagter vor der Verhandlung zu drücken. Schwieriger freilich wird es, wenn sich jemand ins nichteuropäische Ausland absetzt. Aber in aller Regel erwischt man früher oder später auch solche extremen Ausreißer.

Oft fallen untergetauchte Straftäter an der Grenze auf, wenn sie wieder nach Deutschland einreisen wollen, etwa um Angehörige zu besuchen. Und selbst beim jahrelangen Abtauchen in ein Drittland läuft irgendwann der Personalausweis oder der Reisepass ab. Und der lässt sich nur bei einer deutschen Vertretung verlängern, wodurch die Behörden erfahren, wo sich gesuchte Personen verstecken. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die Mühlen der Justiz zu mahlen beginnen.