Amtsgericht Haßfurt bleibt handlungsfähig
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Montag, 06. April 2020
Öffentliche Sitzungen werden derzeit am Amtsgericht Haßfurt so gut wie gar nicht abgehalten. Doch in dringenden Fällen wird mit Schutzmaßnahmen verhandelt.
In Zeiten von Corona sind überall erschwerte Bedingungen vorhanden, so auch bei allen Gerichten. Holger Ebert, Direktor des Amtsgerichts in Haßfurt, gab auf Anfrage unserer Zeitung hierzu Auskunft.
"Wie andere Justizbehörden auch versucht das Amtsgericht Haßfurt, einen Beitrag zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus dadurch zu leisten, dass derzeit der Publikumsverkehr soweit wie möglich reduziert wird", sagt Ebert. Dies bedeute, dass mündliche Verhandlungen und Termine mit Verfahrensbeteiligten nur in nicht aufschiebbaren, besonders eilbedürftigen und dringenden Fällen wie zum Beispiel eiligen Familiensachen stattfinden. Dazu zählen insbesondere auch Kinderschutz- und Gewaltschutzverfahren oder Haftsachen.
Begrenzte Zahl von Zuhörern
Ob und welche Verhandlungen stattfinden, entscheiden dabei die Richter in Unabhängigkeit je nach den Umständen des Einzelfalles. Soweit wie zum Beispiel bei Strafsachen Verhandlungen nach dem Gesetz öffentlich abzuhalten sind, gilt dies auch während der Corona-Pandemie. In diesen Fällen hätte jedoch der zuständige Richter die Möglichkeit, nur eine begrenzte Zahl von Zuhörern in den Sitzungssaal zu lassen, um dort auf den Zuhörerplätzen einen ausreichenden Sitzabstand zu gewährleisten.
Tatsächlich würden öffentliche Sitzungen derzeit aber so gut wie gar nicht abgehalten. Sitzungen in eiligen Familiensachen fänden nach dem Gesetz unabhängig von der Corona-Pandemie ohnehin unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Schriftliche Selbstauskunft
Nach Auskunft des Direktors werden besondere Vorsichtsmaßnahmen bei den Zugangskontrollen getroffen. "Von Gerichtsbesuchern, einschließlich Rechtsanwälten, Notaren, Kanzleipersonal, ehrenamtlichen Richtern und Pressevertretern, wird eine schriftliche Selbstauskunft verlangt, die eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich eines möglichen Corona-Ansteckungsrisikos ermöglicht", sagt Holger Ebert. Gegebenenfalls würde der jeweiligen Person der Zutritt zum Gebäude verwehrt. Fiebermessungen werden bei den Zugangskontrollen nicht durchgeführt.
Das Formular zur Selbstauskunft kann vor Ort bei der Zugangskontrolle ausgefüllt oder im Internet auf der Startseite des Amtsgerichts Haßfurt im Internet unter www.justiz.bayern.de/ gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/hassfurt/ heruntergeladen und mitgebracht werden. "Wenn auch zurzeit nur ein stark eingeschränkter Sitzungsbetrieb stattfindet, so ist doch das Amtsgericht Haßfurt auch in Zeiten der Corona-Pandemie arbeitsfähig und für die rechtssuchenden Bürger erreichbar", stellt Holger Ebert fest.
Zwei getrennte Schichten
Bürger, die keine gerichtliche Vorladung zu einem Termin haben, werden aber dringend gebeten, von unangemeldeten persönlichen Vorsprachen abzusehen und zunächst ihr Anliegen schriftlich oder telefonisch vorzutragen. Kann auf diesem Weg das Anliegen nicht erledigt werden, wird ein individueller Termin zur Vorsprache angeboten.