Ältere Autofahrerin überhört Kleinunfall
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Samstag, 18. Februar 2017
Das Amtsgericht Haßfurt stellte ein Verfahren gegen eine 79-Jährige wegen Unfallflucht ein. Sie hatte ihr Missgeschick nicht bemerkt.
Eine wie auch immer geartete kriminelle Energie kann man der 79-jährigen Rentnerin, die zum ersten Mal in ihrem Leben auf der Anklagebank eines Gerichts saß, wahrlich nicht nachsagen. "50 Jahre lang", betonte sie, sei sie unfallfrei gefahren und nun sollte sie ihren Führerschein ein halbes Jahr abgeben und eine Geldstrafe von 400 Euro zahlen. Mit Hilfe ihrer Rechtsanwältin Jessica Gralher hatte sie gegen einen Strafbefehl mit diesen Konsequenzen Einspruch eingelegt; daher kam es zu der Hauptverhandlung beim Haßfurter Amtsgericht. Die Angeklagte hatte Erfolg: Das Verfahren wurde mit einer geringen 250-Euro-Geldauflage eingestellt.
Das Missgeschick hatte sich am 14. Oktober letzten Jahres gegen 15.30 Uhr auf dem Marktplatz von Ebern ereignet. Es war ein Freitagnachmittag und es herrschte zu diesem Zeitpunkt viel Verkehr. Die ältere Frau war gerade in ihr Auto eingestiegen und wollte rückwärts ausparken. Dabei übersah sie offensichtlich, dass ein Opel im fließenden Verkehr langsam vorbeifahren wollte. Wie sie vor Gericht angab, hörte sie zwar ein kratzendes Geräusch, dachte aber, das sei das Knirschen von Sand am Bordstein.
Das Telefon klingelte
In Wirklichkeit war sie mit ihrer hinteren Stoßstange gegen die Beifahrertür des anderen Fahrzeugs gestoßen. Da sie den kleinen Verkehrsunfall nicht als solchen wahrgenommen hatte, fuhr sie daraufhin nach Hause. Doch kaum war sie einige Minuten in ihren vier Wänden, klingelte auch schon das Telefon und die Polizei war dran. Die Insassen des beschädigten Wagens, ein 17-jähriger Fahranfänger und seine Mutter, hatten sich die Autonummer des Wagens der Rentnerin notiert und bei der Polizeidienststelle angerufen.Sofort begab sich die Unfallverursacherin zum Tatort, wo sie bei den dort wartenden Beamten sogar ins Röhrchen blasen musste - natürlich negativ, womit erwiesen war, dass kein Alkohol im Spiel war. An ihrem Fahrzeug waren auch keine Schrammen oder andere Unfallspuren zu sehen, denn der Stoßfänger hatte den leichten Aufprall abgefangen. Der Schaden an dem Opel des 17-Jährigen, der immerhin mehr als 1700 Euro betrug, wurde zwischenzeitlich von der Haftpflichtversicherung der Frau beglichen.