31-Jähriger muss für Entgleisungen hinter Gitter

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Das Amtsgericht in Haßfurt
Das Amtsgericht in Haßfurt

Das Amtsgericht in Haßfurt hat einen 31-Jährigen wegen zweifacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Für sechs Monate muss der Angeklagte hinter Gitter. Aus nichtigen Anlässen ist der Mann ausgerastet und handgreiflich geworden.

Einsicht und Reue sehen anders aus. Die Arme verschränkt, gebärdete sich der 31-jährige Angeklagte während der ganzen Verhandlung im Amtsgericht in Haßfurt ungehalten und suchte die Hauptschuld bei denjenigen, denen er selber übel mitgespielt hatte. In der Eisenbahn und vor einem Mietshaus war der 31-Jährige wegen nichtiger Anlässe handgreiflich geworden, hatte zugetreten und seine Opfer beleidigt. Die Quittung dafür stellte Richter Roland Wiltschka aus: sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung lautete sein Urteil am Ende eines Strafprozesses in Haßfurt.

Der Vorfall im Zug ereignete sich am frühen Samstagmorgen des 21. April dieses Jahres. Die ganze Nacht über hatte der junge Mann in einem Lokal in Ebern zugebracht und ausgiebig getrunken. Kurz nach sechs Uhr packte er sein Fahrrad und ging zum Bahnsteig.
Als er ohne Fahrkarte einstieg, bot ihm die Zugbegleiterin an, ihm ein Ticket mit ihrem Handcomputer zu lösen. 2,40 Euro hätte er zahlen müssen, aber von dem stundenlangen Gasthaustour war gerade mal ein einziger Euro übrig geblieben.

Deshalb wollte die Schaffnerin sein Personalien feststellen. Das brachte den Schwarzfahrer dermaßen auf die Palme, dass er zu randalieren anfing. Die Frau alarmierte daraufhin die Bahnpolizei, die in Breitengüßbach den rabiaten Fahrgast erwartete. Der beschimpfte die Zugbegleiterin derweil als "Naziweib" und "Dreckstück" und versuchte unterwegs mehrfach, mit Gewalt aus dem Zugwaggon auszusteigen.

Dabei schlug er sein Fahrrad der Angestellten gegen das Knie und packte sie aggressiv am Arm. Den Fängen der Polizei konnte er dennoch nicht entgehen. Die stellte seinen Namen und die Anschrift sowie einen Alkoholgehalt von 2,36 Promille fest. Trotzdem, schilderte der damals anwesende Beamte, habe man bei dem 31-Jährigen keine alkoholbedingten Ausfälle wie Schwanken oder Lallen feststellen können. Offensichtlich ist dessen Körper durch Alkoholgenuss bereits "geeicht".

Die zweite Entgleisung passierte am 18. Mai dieses Jahres am damaligen Wohnort des Beschuldigten in nördlichen Landkreis Haßberge. Als er gegen 23.30 Uhr noch lautstark seine Musikanlage aufgedreht hatte, klopfte der im selben Haus wohnende Hausmeister an die Wohnungstür des Angeklagten. Da niemand öffnete, holte er die Polizei. Die sorgte erst einmal für Ruhe. Aber als der Zurechtgewiesene den Hausmeister vor der Haustür stehen sah, giftete er ihn mit den Worten "Du Arsch" an, sprang hoch und trat ihm dabei mit dem Fuß gegen den Brustkorb. Danach folgte eine verbale Auseinandersetzung, und anschließend vertrugen sich die beiden Hausbewohner zigarettenrauchend sogar wieder miteinander.

Wie der Hauswart vor Gericht aussagte, hätte er normalerweise nichts weiter unternommen. Als er aber in den nächsten Tagen nur noch schwer atmen konnte und vom Arzt für zwei Wochen krankgeschrieben wurde, stellte er doch noch eine Anzeige bei der Polizei.

Bei der Verlesung der Vorstrafen wurde klar, dass der Angeschuldigte bereits viel auf dem Kerbholz hat. Betrug, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzung sind notiert. Erst vor einem guten Monat, am 18. Oktober, war er vom Bamberger Amtsgericht wegen Diebstahls zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verknackt worden. Dieser Richterspruch wurde in das Haßfurter Urteil einbezogen. Der Verurteilte ließ offen, ob er dagegen Rechtsmittel einlegt. Damit ist es noch nicht rechtskräftig.