Druckartikel: 29-Jähriger hat Chancen vertan

29-Jähriger hat Chancen vertan


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Freitag, 18. Sept. 2015

Das Amtsgericht in Haßfurt schickt einen Mann hinter Gitter, der durch Vandalismus und andere Straftaten erneut aufgefallen ist. Bisherige Bewährungsstrafen haben den Angeklagten nicht auf den "Pfad der Tugend" bringen können.
Das Landgericht Coburg verurteilte eine 47-jährige Frau, die über Monate Stadtgespräch in Lichtenfels war, wegen ihres irrwitzigen und ekelhaften Verhaltens zu zwei Jahren Gefängnis. Foto: Symbolbild/Daniel Naupold/dpa


"Irgendwann ist Schluss mit lustig", erklärte der Staatsanwalt Christian Lang mit Nachdruck. Mit Blick auf den Angeklagten (29 Jahre) bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt sprach er von einem doppelten Bewährungsversager. Zweimal, führte er weiter aus, habe man ihm Gnade vor Recht gewährt. Weil dies nichts gefruchtet habe, forderte er nun zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Amtsrichterin Ilona Conver halbierte zwar dieses Strafmaß, verwehrte dem Mann aber eine erneute Chance auf Bewährung.
Bei der Verhandlung vor dem Haßfurter Amtsgericht ging es um zwei Sachen. Zum einen handelte es sich um einen Vorfall, der sich am Faschingssonntag in Zeil abgespielt hat. Der 29-Jährige hatte sich damals mit seinen Freunden gestritten und ließ seine Wut am Marktplatz an der Holzbühne und zwei hübschen Blumenkübeln aus. Mit seinem Gewicht hängte er sich an die Bühne und mit voller Wucht trat er gegen die Kästen. Durch diesen Vandalismus verursachte er einen Sachschaden von rund 500 Euro.

Zum anderen ging es darum, was am Abend des 6. März im Bereich des Haßfurter Bahnhofsvorplatzes geschah. Laut grölend drehte damals der Angeklagte mit zwei weiteren Kumpanen seine Runde. Dabei stießen sie auf drei Jugendliche; die Schüler warteten auf einen Bus. Ob die Buben den Angeschuldigten, wie dieser behauptete, veräppelt und ausgelacht hatten, ließ sich nicht zweifelsfrei klären. Jedenfalls fühlte er sich provoziert und herrschte sie barsch mit den Worten "Verpisst euch endlich!" an. Zu allem Überfluss plärrte er dabei auch Naziparolen wie "Heil Hitler" und "Sieg Heil". Um Schlimmeres zu verhindern, ging in dieser Situation eine 14-jährige Auszubildende dazwischen. Sie versuchte, den Betrunkenen abzudrängen. In dem dabei entstandenen Gerangel knickte ihr der Mann - offenbar ohne eine vorsätzliche Verletzungsabsicht - schmerzhaft den Finger um.


Erheblich vorbelastet

Anno 2000 stand der offensichtlich alkoholkranke Mann zum ersten Mal vor dem Kadi. Zwischenzeitlich haben sich 15 Einträge in seinem Bundeszentralregister angesammelt. Darunter sind etliche Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Besonders prekär für den Angeschuldigten: Bei den beiden letzten Urteilen handelte es sich um Freiheitsstrafen mit Bewährung.

Indem Rechtsanwalt Andreas Dräger darauf hinwies, dass sein Mandant alkoholkrank sei und eine nochmalige Chance verdient habe, versuchte er zu retten, was nicht zu retten war. Der Verurteilte muss damit rechnen, dass zusätzlich die beiden laufenden Bewährungen widerrufen werden und er damit für lange Zeit im Knast landet.
Die Chance, dass das Bamberger Landgericht bei einer möglichen Berufung milder urteilen wird, ist zwar gering, aber nicht völlig ausgeschlossen. Das Urteil des Haßfurter Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.