20-Jähriger sperrte Freundin ein
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Donnerstag, 31. Oktober 2013
Vor dem Haßfurter Schöffengericht musste sich ein junger Mann verantworten. Weil sein Mädchen mit ihm Schluss gemacht hatte, war er ausgetickt und hatte sogar das Messer gezückt. Dafür wanderte er nun in den Knast.
Mit Frust, so stellte sich bei der Verhandlung heraus, kann der Angeklagte überhaupt nicht umgehen. Als nämlich am 7. August seine Freundin mit ihm Schluss machen wollte, drehte er durch, sperrte sie im Wohnzimmer ein und bedrohte sie mit einem Küchenmesser.
Wegen Freiheitsberaubung und Nötigung wurde der unbeherrschte junge Mann nun - unter Einbeziehung eines Urteils vom Januar - vom Schöffengericht zu einer neunmonatigen Jugendfreiheitsstrafe "ohne" verurteilt. Das heißt, der junge Mann, der noch nicht 21 Jahre alt und damit noch nicht voll strafrechtlich verantwortlich ist, muss ins Gefängnis.
Das auf den ersten Blick harte Urteil wird verständlich, wenn man die Vorgeschichte berücksichtigt. Am 7. Januar dieses Jahres stand der Heranwachsende letztmals vor dem Kadi. Damals wurde er wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Trunkenheit im Verkehr zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Seit September in Ebrach
Weil nach seinem Ausraster Anfang August die laufende Bewährung widerrufen wurde, sitzt der Bursche seit dem 9. September im Jugendknast in Ebrach. Zwei Beamte aus der dortigen Vollzugsanstalt geleiteten den jungen Mann in den Gerichtssaal.
Nachdem er und seine damalige Freundin (19) sowie eine weitere Zeugin ausgesagt hatten, waren der Tatablauf sowie das -Motiv klar. Demnach gab es - wieder mal - heftigen Zoff zwischen dem Halbwüchsigen und seiner Freundin. Die hatte nach ihren eigenen Worten "einfach keinen Bock mehr", wollte Schluss machen und ausziehen. Heimlich packte sie schon mal das Nötigste, und vom WC aus bat sie eine gute Bekannte telefonisch, sie "rauszuholen".
Als die Angerufene kurze Zeit später eintraf, verlor der kräftig gebaute Beschuldigte die Nerven. Kurzerhand sperrte er seine heulende Freundin im Wohnzimmer ein, stellte sie dort erbost zur Rede und fuchtelte mit einem kleinen Küchenmesser vor ihrem Gesicht rum. "Wenn du jetzt nicht die Klappe hältst, schlitz ich dir die Kehle auf", soll er gedroht haben.
Vor der verschlossenen Tür stand die zur Hilfe gerufene Bekannte. Mehrmals klopfte sie und forderte den Täter auf, die Tür zu öffnen. Als alles nichts half, alarmierte sie die Polizei.
Zu spät zur Besinnung gekommen
Dann erst kam der Wutentbrannte zur Besinnung und lenkte ein. Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich beschrieb den Beschuldigten als "labile emotionale Persönlichkeit", die in Stress- und Frustsituationen zu "überschießenden Reaktionen" neige.
Rechtsanwalt Christian Merkel betonte, dass sein Mandant geständig sei und die Tat bereue. Die Überreaktion sei durch eine akute Trennungsangst bei dem innerlich aufgewühlten Angeschuldigten ausgelöst worden. Um seine Probleme in den Griff zu bekommen, sei der junge Mann bereit, eine stationäre Therapie zu machen.
Bei der Urteilsverkündung gab es eine kleine Überraschung: Obwohl Staatsanwältin Isabel Schneider laut ihrem Plädoyer eine erneute Bewährung akzeptiert hätte, kam dies für das Schöffengericht nicht in Frage. Richter Martin Kober begründete das damit, dass der Täter aus seiner letzten Verurteilung nichts gelernt habe und bei laufender Bewährung wieder straffällig wurde. Der Verurteilte wurde abgeführt, das Urteil ist rechtskräftig.