18-Jähriger kommt mit Geldstrafe davon
Autor: Martin Schweiger
Haßfurt, Dienstag, 29. Mai 2018
Weil er einen 13-Jährigen angefahren hatte und Fahrerflucht beging, musste sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten
Viel Glück hatte ein 13-jähriger Schüler, als er am 16. November des vergangenen Jahres gegen 7.30 Uhr beim Überqueren der Hofheimer Straße in Haßfurt mit einem Opel Corsa zusammenstieß. Das Auto des 18-jährigen Fahrers überrollte den linken Fuß der Schülers. Der Rückspiegel traf ihn in den Rücken und brach dabei ab. Doch außer Prellungen und Schmerzen blieb der 13-Jährige unversehrt.
Dennoch erstattete seine Pflegemutter Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht, so dass sich der 18-Jährige am Montag erstmals in seinem jungen Leben vor dem Amtsgericht verantworten musste, das ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu 15 Euro (450 Euro) und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilte.
"Angepasste Geschwindigkeit"
Verteidiger Bernhard Langer sagte, dass sein Mandant mit angepasster Geschwindigkeit und weit weniger als den erlaubten 50 Stundenkilometern gefahren sei. Der geschädigte Schüler sei aus einem Schulbus auf Höhe der Berufsschule gestiegen und plötzlich über die Straße in die Fahrzeugseite des Autos gerannt. "Da kann der beste Autofahrer nichts dafür" argumentierte der Anwalt. Nach dem Unfall habe sein Mandant auf dem Seitenstreifen geparkt und sich die Telefonnummer des Geschädigten geben lassen. Den Zettel mit der Nummer habe er dann leider verloren. Der Vorsitzende Richter Martin Kober verwies darauf, dass der 18-Jährige seine eigenen Personalien hätte mitteilen müssen. Da er dies nicht tat und dann weggefahren sei, habe er den Tatbestand der Unfallflucht erfüllt. Erst durch akribische Polizeiarbeit kamen die Ordnungshüter dem Angeklagten auf die Spur.
Der Fahrer des Schulbusses berichtete der Polizei, dass der am Unfall beteiligte Corsa jeden Morgen unter der Woche am Unfallort vorbeifahre. Dieser Hinweis führte schließlich zur Ergreifung des Angeklagten.
Einser-Zeugnis
Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich stellte dem 18-Jährigen ein Einser-Zeugnis aus. Er habe die Mittlere Reife abgeschlossen, befinde sich derzeit in Ausbildung und werde nach Beendigung der Lehrzeit übernommen. Heinrich hielt daher ein Fahrverbot plus Geldauflage für den bislang unbescholtenen Angeklagten für ausreichend.Die Staatsanwältin mahnte an, dass ein Autofahrer beim Passieren eines Schulbusses sein Tempo auf Schrittgeschwindigkeit drosseln müsse, was der Angeklagte nicht getan habe. Die Anklagevertreterin forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro plus ein einmonatiges Fahrverbot. Verteidiger Langer sah in dem Unfall ein "unabwendbares Ereignis" und forderte daher eine Einstellung des Verfahrens zuzüglich einer Geldauflage von 300 Euro.
Der Vorsitzende blieb in der Mitte der beiden Anträge. Normalerweise stünden bei einem Unfall mit Fahrerflucht mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe im Raum, sagte er. Da der Geschädigte aber wohl nicht genug auf den Verkehr achtete, sei eine Geldstrafe vertretbar.