Nach der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden wurde nun der so genannte Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Gebiet „ Zapfendorf Süd III“ einstimmig vom Gemeinderat gefasst. Miriam Reichelt von der Planungsgruppe Strunz hatte dazu die vorgebrachten Einwendungen der Behörden mitgebracht und erläuterte die wichtigsten Punkte. Schutzstreifen notwendigWeiterhin mit im Boot sitzt die Deutsche Bahn aufgrund der östlich verlaufenden Bahnstromleitung. Der Schutzstreifen muss 30 Meter betragen, die Baugrenzen dürfen im Schutzstreifen liegen – allerdings macht die Bahn dann Auflagen. Wiesenknopf-AmeisenbläulingRealisiert werden soll zudem die vollständige Hochwasserfreiheit des Gebiets, ein Biotopausgleich entfällt in diesem Zusammenhang. Nur für die seltene Schmetterlingsart des Wiesenknopf-Ameisenbläulings müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Sie sollen am Aspach entlang Richtung Kirchschletten und Reuthlos entstehen. jm