Räumpflicht Der Gemeinderat beschloss eine neue Satzung über die Reinigung und Sicherung der Gehbahnen im Winter , da sich die Rechtsprechung maßgeblich geändert habe. Auf verkehrsbelasteten Straßen (über 5000 Fahrzeuge pro Tag), wie etwa den Ortsdurchfahrten von Marktzeuln und Zettlitz, müsse nur noch bis zur Bordsteinkante geräumt werden. Unter 5000 Fahrzeugen wird bis zur Fahrbahnmitte geräumt. Hochwasser Das Überschwemmungsgebiet Rodach-Steinach wird neu festgesetzt. Der Entwurf liegt bis 12. Februar aus und kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden.