Die Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln weist für ihre Gemeinden Hochstadt und Marktzeuln darauf hin, dass die Bescheide über die Grundsteuer A und B auch für das laufende Kalenderjahr 2024 gelten, soweit diese im Laufe des Jahres nicht durch einen neuen Einzelbescheid ersetzt werden. Wie im Vorjahr festgesetztEs wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer auch für 2024 für beide Gemeinden mit dem Steuerbetrag wie im Vorjahr festgesetzt. Eine eventuelle Änderung im Steuerbetrag im Verhältnis zum Vorjahr wird jeweils durch Einzelbescheid an den Steuerpflichtigen erfolgen. Termine der FälligkeitDie Steuerbeträge sind zu den im Bescheid angegebenen Terminen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Sofern ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt worden ist, werden die Steuerbeträge automatisch zu den jeweiligen Terminen von den angegebenen Konten abgebucht. red