Die aktuelle bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht eine inzidenzabhängige Öffnungsmöglichkeit für Freibäder unter Auflagen vor. Nach aktueller Rechtslage wäre eine realistische Öffnungsmöglichkeit für den Ebensfelder Badesee frühestens ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lichtenfels von unter 50 mit einem entsprechenden Hygienekonzept denkbar. Der Zeltplatz wird auch in diesem Jahr komplett geschlossen bleiben. Es wird in den Medien über die geplante Öffnung des Badesees informiert. Für Fragen rund um den Ebensfelder See steht Bernd Hübner, Telefonnummer 09573/9608-22 oder E-Mail: bernd.huebner@ebensfeld.de zur Verfügung. red