In jüngster Vergangenheit ist es zu einer sexuellen Belästigung gekommen. Ein 56-Jähriger fing eine 18-Jährige nach der Arbeit ab und ließ sie in sein Auto einsteigen. Als sie sich im Wagen befand, fasste der ältere Mann gegen deren Willen das Mädchen unsittlich an und küsste es. Dies ist strafbar als sexuelle Belästigung, die Frau zeigte den Mann an, der nun eine Strafanzeige erhält. Der Mann erhielt ein polizeiliches Kontaktverbot ausgesprochen, wonach er die junge Frau nicht mehr ansprechen darf. Es kann durch das Mädchen auch noch in ein gerichtliches Kontaktverbot geändert werden. Dieses untersagt dem Täter noch schärfer, in jeglicher Form mit der 18-Jährigen in Kontakt zu treten oder sich ihr zu nähern.