Zwickmühle: Gebiet nicht betreten oder Aufgaben nicht erfüllen?
Autor: Marco Meißner
Nordhalben, Samstag, 28. März 2015
Nordhalben — Dieter Radlo und Reinhard Wolf fahren die verschiedenen Stellen ab, an denen die Zuläufe zur Talsperre Mauthaus beginnen oder wo sie in den Trinkwasserspeicher münden....
Nordhalben — Dieter Radlo und Reinhard Wolf fahren die verschiedenen Stellen ab, an denen die Zuläufe zur Talsperre Mauthaus beginnen oder wo sie in den Trinkwasserspeicher münden. Überall stoßen sie auf blaue Schilder mit drei Wellen darauf: "Fassungsbereich! Betreten verboten!" Würden sie noch einen Schritt weitergehen, würden sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Fassungslos macht sie beim Fassungsbereich, dass wenige Meter daneben ein markierter Wanderweg entlangführt und an anderer Stelle Radwege ausgeschildert sind. An einem Ort führt sogar eine Furt für Fahrzeuge der Betreiber durch den Zulauf der Talsperre. Und manchmal seien ganz normale Baumaschinen im Einsatz, um Schlamm abzutragen. All das geht ihrer Schilderung nach reibungslos, doch wenn die Angler ins Wasserschutzgebiet kommen, droht Ärger.
Die beiden Männer schmunzeln an einer Brücke über die Nordhalbener Ködel, wo diese in den Vorstaubereich mündet. Auf der einen Seite dürfen sie angeln, die andere Seite, nur zwei Meter weiter, dürfen sie nicht einmal betreten.
Viele Jahre habe man die Fischer nicht nur geduldet, sondern der frühere Betriebsleiter der Talsperre sei ihnen - und den Fischen - sogar entgegengekommen, indem er eigens Staustufen angelegt habe. So könnten die Fische besser flussaufwärts zum Laichen wandern, erklärt Radlo. Von einem Betretungsverbot sei nie die Rede gewesen. Doch seit 2013 sei alles anders. Nach Veränderungen in der Betriebsleitung sei das Thema "Fischen" auf die Tagesordnung gekommen.
Aufgaben des Vereins
Radlo erklärt, dass der Verein hinsichtlich der Zuläufe Pächter bei der Marktgemeinde Nordhalben beziehungsweise beim Landesfischereiverband sei.
Als Pächter müsse der Verein verschiedene Maßnahmen an den Gewässern durchführen. Dazu zähle die Kontrolle der Populationen ebenso wie das Hegefischen oder Besatzmaßnahmen. "Das können wir aber nicht tun, weil wir nicht hin dürfen", erklärt Wolf die Krux für die Fischer.
Damit kommt Radlo auf die Sondergenehmigungen zu sprechen, die seiner Aussage nach nur für vier bis fünf Personen vom Landratsamt erteilt werden würden. Er schimpft: "Uns ärgert, dass sie uns mit Mordsgebühren schickanieren." Die Fischer würden schon Pacht zahlen und die Aufgaben ehrenamtlich durchführen. Nun solle auch noch eine sehr kleine Gruppe die Arbeiten stemmen. Und dazu kämen weitere Kosten: 50 Euro plus Bearbeitungsgebühr für eine Sondergenehmigung. Radlo schüttelt den Kopf. Zur Not wolle man rechtliche Schritte einleiten.
Lieber wäre es den Fischern jedoch, eine gütliche Lösung zu finden. Sie betonen, dass es ihnen um die Natur gehe. Und die würde letztlich leiden, wenn sich niemand um die Gewässer kümmere. Das Fischen habe der Verein an der Talsperre von sich aus sehr strikt beschränkt. Hierdurch werde die Umwelt nicht geschädigt. Wenn man in manche Bereiche allerdings nicht einmal zur Kontrolle gehen dürfe, müsse man sich über Probleme nicht wundern, erklären die beiden Fischer. Als Beispiel nennen sie die Signalkrebse. "Im Haupt- und Vorstaubereich gibt es schon größte Probleme damit", so Radlo. Doch auch Kilometer weit weg seien diese Tiere aufgetaucht. "Und wenn dieser Krebs überhand nimmt, ist ein Gewässer tot."