Druckartikel: Zwei weibliche Streithammel geraten sich in die Haare: Einstellung

Zwei weibliche Streithammel geraten sich in die Haare: Einstellung


Autor: Markus Häggberg

Burgkunstadt, Donnerstag, 31. August 2017

Burgkunstadt/Lichtenfels — 800 Euro standen für eine 45-jährige Burgkunstadterin auf dem Spiel. Auf diese Summe lautete der gegen sie ausgestellte Strafbefe...


Burgkunstadt/Lichtenfels — 800 Euro standen für eine 45-jährige Burgkunstadterin auf dem Spiel. Auf diese Summe lautete der gegen sie ausgestellte Strafbefehl wegen Körperverletzung. Gegen diesen legte die Frau Einspruch ein. Sie beteuerte am Donnerstag in der Gerichtsverhandlung ihre Unschuld. Am Ende der Verhandlung blieb unklar, wie hoch ihr Anteil an den gewalttätigen Vorgängen in einem Lokal im Osten des Landkreises war.
Am 12. Februar dieses Jahres seien gegen 2.45 Uhr Haarbüschel ausgerissen worden, habe es Schläge gegen den Kopf einer 22-jährigen Lokalbesucherin gegeben, deren Arzt ihr eine Prellung bescheinigte. Zugelangt haben soll eine 45-jährige Burgkunstadterin, die zuvor auch noch den Mittelfinger in Richtung der Gruppe zeigte, in der sich das Opfer aufhielt. Eine erste Einschätzung der Vorfälle suchte Richter Stephan Jäger über die Angeklagte zu bekommen.
Die Frau gab an, dass ihr gegen 0.30 Uhr auffiel, dass an einem Tisch "Blicke nur auf sie gerichtet gewesen" seien. Das habe sie verärgert, und so habe sie dem Tisch einen Denkzettel verpassen wollen, indem sie dort beim Vorübergehen Bier verschüttete. Dann sei ihr von der dort sitzenden 22-jährigen Altenkunstadterin selbst an den Haaren gezogen worden. "Dann hab' ich die Frau eben auch an den Haaren gezogen", so die Burgkunstadterin. Dabei soll es auch zwei Schläge gegen den Kopf der jungen Frau gegeben haben, die Kopfschmerzen und eine Prellung hervorriefen.
Zwei Monate später, so die Angeklagte, sei es zu einer neuerlichen Begegnung gekommen, in ruhigerem Ton und mit einer für die Angeklagte unerwarteten Erklärung seitens der Altenkunstadterin: "Wir hätten alle nicht so geguckt, wenn Deine Schwester am Tisch nicht so über Dich hergezogen wäre."
Widersprüchlich gerieten auch manche Aussagen zum Trinkverhalten der Angeklagten. So erklärte ein im Zeugenstand auftretender Türsteher, dass die Beschuldigte "immer aggressiv wird, wenn sie etwas getrunken hat". Dem widersprach die Frau unter Kopfschütteln und warf ein, dass dies der erste Vorfall dieser Art gewesen sei. Allerdings gab sie zu, betrunken gewesen zu sein. "Wie betrunken waren Sie?", erkundigte sich Jäger nach der Schwere des Rausches. Die schwer einzuordnende Antwort darauf lautete: "Normal betrunken."
Weitere Zeugen traten auf und bald hieß es, dass es eigentlich eine Auseinandersetzung zwischen drei Frauen gewesen sei. "Die sind richtig aufeinander losgegangen", erklärte eine weitere 22-jährige Augenzeugin. Eine weitere Zeugin wiederum schilderte auch das Opfer als womöglich nicht ganz nüchtern, jedoch warf die Mutter des Opfers ein, dass es polizeilich irgendwo festgehalten sein müsse, wie nüchtern ihre Tochter war, da sie beim Heimfahren in der Morgenstunde in eine Polizeikontrolle geraten sei und "blasen musste". Zudem verflüchtigte sich auch noch der Vorwurf, wonach die Angeklagte ein Bierglaswurf gegen ihr Opfer unternommen haben soll, dadurch, dass eine Zeugin, die nach dem geschilderten Vorfall mit ihr auf Toilette war, ihre Freundin als "trocken" beschreiben.


Weder Fisch noch Fleisch

Schlussendlich entschied Stephan Jäger auf eine Verfahrenseinstellung. "Ob man jemals aufklären wird, wer der größere Streithammel ist", stellte er als Frage dazu in den Raum, hielt gegenüber der 45-Jährigen aber fest, dass die Verfahrenseinstellung weder eine Verurteilung noch einen Freispruch bedeute.