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Zuschuss für Fahrräder nicht legal


Autor: Redaktion

Herzogenaurach, Dienstag, 21. Juli 2020

Zum Antrag bezüglich des Fahrradleasings für städtische Mitarbeiter, den die Stadtratsfraktionen von CSU und JU gerne in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 23. Juli behandelt gehabt hätten, mel...


Zum Antrag bezüglich des Fahrradleasings für städtische Mitarbeiter, den die Stadtratsfraktionen von CSU und JU gerne in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 23. Juli behandelt gehabt hätten, meldet sich nun Bürgermeister German Hacker (SPD) zu Wort. Er erklärt, dass der Antrag für die Sitzung am Donnerstag zu spät eingereicht worden sei und deshalb erst in der darauffolgenden Sitzung behandelt werden könne.

Wie Hacker weiter mitteilt, versuche die Stadtverwaltung bereits seit Jahren, das Thema "Fahrradleasing für Mitarbeiter", das bei privaten Arbeitgebern seit einigen Jahren verbreitet sei, für sich und ihre Mitarbeiter ebenfalls zu installieren. Es sei dabei keine Frage der Verfügbarkeit von Angeboten von Leasing-Partnern, auch wäre das Interesse in der Mitarbeiterschaft vorhanden. Das Problem liege leider an ganz anderer Stelle, weshalb es bis dato nicht umgesetzt werden konnte: Kommunalen Arbeitgebern fehle bis dato hierfür die Rechtsgrundlage, so dass eine Bezuschussung formal eine "Veruntreuung von Geldern" darstelle. Es gebe Fälle in Deutschland, so Hacker, in denen Städte deshalb angezeigt wurden und sich nun mit Strafzahlungen konfrontiert sehen.

Es wäre wünschenswert, wenn die hierfür nötige Rechtsgrundlage geschaffen würde.Dies sei aber - auch nach aktueller Abfrage beim Kommunalen Arbeitgeberverband KAV - nicht zu erwarten. Bei der Behandlung des Antrags könne man noch ausführlicher antworten, allerdings bleibe die Kernaussage "Rechtsgrundlage fehlt" bestehen. red