Zu viel Arbeitslosengeld kassiert
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Freitag, 01. Juni 2018
36-Jähriger erhielt unberechtigt einen Monat mehr Geld von der Behörde und muss 900 Euro Geldstrafe zahlen.
Den Betrug selbst räumte der Angeklagte am Dienstag im Amtsgericht schnell ein. Doch würden die von ihm benannten mildernden Umstände ausreichen, ihn nicht hinter Gitter zu bringen? Bange Momente für einen 36-jährigen Monteurhelfer aus dem östlichen Landkreis.
"Ich war auf das Geld angewiesen", erklärte der wegen Betrugs angeklagte Mann in seinen ersten Worten. Was war geschehen? Vom 7. März bis 5. September 2017 wurde dem Mann Arbeitslosengeld II bewilligt. Doch obwohl er schon am 3. April wieder einer Beschäftigung nachging, strich er noch für einen Monat unberechtigterweise 655 Euro ein, ohne das der Behörde gegenüber aufzuklären. Doch die kam drauf und setzte ein Verfahren in Gang.
Für Miete und Essen
"Ich habe das für Miete und Essen gebraucht (...), ich gehe auf dem Zahnfleisch", so der Mann zu den Gründen für sein Schweigen befragt. Tatsächlich machte der Mittdreißiger körperlich keinen guten Eindruck und schien sich in einer Notlage zu befinden. Pfändbar sei er auch nicht und hinter ihm drücke eine Schuldenlast. Bei seinem Bruder und Bekannten stünde er in der Kreide, sei in eine Abwärtsspirale aus Schulden geraten. Hinzu sei gekommen, dass die Firma, bei der er seit dem 3. April 2017 arbeitete, zwei Monate benötigte, um alle Formalitäten des Bezahlens abzuwickeln. Dies wissend, habe er sich den rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft. Denn: "Ich brauche ja, wenn ich arbeiten gehe, auch 'ne Semmel zum Frühstück." Dass er jetzt eine Arbeit habe, betonte der Monteurhelfer immer wieder, auch dass er jüngst Vater geworden sei. "Wenn Sie mich jetzt in den Knast stecken, habe ich keinen Job mehr (...), das ist die Misere, in der ich stecke", erklärte er gegenüber Richter Stefan Jäger und Staatsanwalt René Waldmann. Letzterer hielt ihm vor, dass es bei der Bewertung der Sache einen Haken gebe: die insgesamt sechs Einträge, die der Angeklagte in seinem Führungszeugnis aufweist. Von Körperverletzung bis Fahren ohne Fahrerlaubnis, von Verletzung der Unterhaltspflicht bis Sachbeschädigung.
Kein unbeschriebenes Blatt
Als Staatsanwalt Waldmann plädierte, ließ das den Beschuldigten nicht unbeeindruckt. Vor allem nicht, als sich Waldmann für eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aussprach. "Das ist hart, aber der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt (...), es ist auch angemessen, die Bewährung zu versagen." Als das Urteil fiel, war dem 36-Jährigen eine Erleichterung anzumerken. 900 Euro Geldstrafe wird er wegen Betrugs zu bezahlen haben. Richter Stefan Jäger lobte dabei, dass sich der Angeklagte ohne jedes falsche Lamentieren geständig zeigte.