Zettel im Briefkasten reicht bei Unfall nicht
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Hemhofen, Mittwoch, 25. Oktober 2017
Eine junge Frau aus Hemhofen hat am Dienstag bei der Polizei eine Unfallflucht angezeigt. Demnach sollte ihr Auto auf dem Netto-Parkplatz von einem unbekann...
Eine junge Frau aus Hemhofen hat am Dienstag bei der Polizei eine Unfallflucht angezeigt. Demnach sollte ihr Auto auf dem Netto-Parkplatz von einem unbekannten Fahrzeug beschädigt worden sein. Es war ein Schaden in Höhe von 5000 Euro entstanden. Später stellte sich heraus, dass der Schaden schon am Vortag an der Wohnanschrift der Geschädigten verursacht worden war. Die Verursacherin hatte einen Zettel in den Briefkasten geworfen, weil sie die betroffene Pkw-Halterin kannte. Trotzdem wird gegen die Verursacherin, eine 64-jährige Frau, ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eröffnet, da sie ihren Pflichten als Unfallbeteiligte nicht nachkam. Sie hätte sich nicht einfach von der Unfallstelle entfernen dürfen, ohne die Geschädigte zu benachrichtigen. Das Einwerfen eines Zettels in den Briefkasten genügt dabei nicht.