Druckartikel: Zeitnahes Bauen nach Grundstückskauf wird Pflicht

Zeitnahes Bauen nach Grundstückskauf wird Pflicht


Autor: Dieter Britz

Rannungen, Sonntag, 24. November 2019

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde standen im Mittelpunkt einer Sitzung des Gemeinderates. Dazu gab es zahlreiche Nachfragen und Erläuterungen. Genehmigt wurde die Jahresrechnung. In einem Fall muss...


Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde standen im Mittelpunkt einer Sitzung des Gemeinderates. Dazu gab es zahlreiche Nachfragen und Erläuterungen. Genehmigt wurde die Jahresrechnung. In einem Fall musste auch zur Jahresrechnung 2007/2008 ein Punkt behandelt werden.

In drei Sitzungen hatte der Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und zahlreiche Fragen gestellt.

Gemeindearbeiter haben, so heißt es im Bericht weiter, auf zwei privaten Anwesen Winterdienst durchgeführt, ohne dass die Kosten verrechnet worden seien. Grund sei gewesen, dass der Verwaltung die angefallenen Arbeitszeiten nicht bekannt waren. Aktuell finde kein Winterdienst auf diesen Anwesen statt, in Zukunft werde von der Verwaltung auf eine Verrechnung der Kosten geachtet.

Informationen gab es zur Frage, was passiert, wenn Hausbesitzer die Wasserzähler-Stände nicht wie vorgeschrieben der Gemeinde melden. Der Zeitaufwand zum Ablesen durch den Wasserwart wäre zu hoch, hieß es, zumal die Kosten dafür nicht berechnet werden dürften. Deshalb werde der Verbrauch anhand des Vorjahreswertes geschätzt.

Eine Urheberrechtsverletzung kostete die Gemeinde 120 Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss wollte wissen, wofür dieser Betrag bezahlt wurde. Die Antwort: Auf der Internetseite der Gemeinde wurde eine Fotografie ohne Nennung des Fotografen-Namens verwendet.

Im Jahr 2011 hatte der damalige Gemeinderat die Entlastung der Verwaltung für 2007 und 2008 verweigert, weil die außerschulische Nutzung der Schulturnhallen in Maßbach und Poppenlauer durch Vereine nicht geregelt war. Inzwischen habe die Marktgemeinde Maßbach eine ordentliche Summe an Rannungen zurückbezahlt, so Bürgermeister Zehner.

Satzung geändert

Kopfschütteln gab es beim Tagesordnungspunkt "Bauantrag zur Errichtung eines behindertengerechten Aufgangs zum Schul- und Kirchhof". Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt hatte festgestellt, dass der behindertengerechte Aufgang eine eigene genehmigungspflichtige Baumaßnahme darstellt. "Der Aufgang ist im Gesamtplan enthalten, wir haben uns schon sehr gewundert", so Bürgermeister Zehner. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Beschlossen wurde die Änderung der Satzung für das Vorkaufsrecht unbebauter Grundstücke. Die Satzung war 2016 erlassen worden und legt fest, dass die Gemeinde nicht nur besagtes Vorkaufsrecht hat, sondern die Grundstücke auch weiterverkaufen kann. Beschlossen wurde damals auch, dass gekaufte Grundstücke innerhalb von vier Jahren bebaut werden müssen. Dieser Passus wurde allerdings damals nicht in die Satzung übernommen. Da es damit immer wieder Schwierigkeiten gegeben hatte, wurde dies nun nachgeholt.

Der Freistaat fördert den Anschluss von Rathäusern an das Internet mit Glasfaser. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent, maximal 20 000 Euro. Im Zuge der Umgestaltung des Schul- und Dorfplatzes wurden bereits Leerrohre verlegt. Die Verwaltung bekam den Auftrag, ein Angebot für das Verfahren einzuholen.

Alle fünf Jahre soll die Gemeinde überprüfen, inwieweit Aufgaben durch private Dritte (Firmen, Zweckverbände oder Vereine) ebenso gut erledigt werden können. Bürgermeister Zehner teilte mit, dass die Betreuung der EDV-Anlage, die Pflege der Grünflächen, der Winterdienst, die Abwasserentsorgung, die Kindergartenbetreuung, die Pflege von Flurbereinigungswegen und Gräben sowie ein Teil der Arbeit im Wald darunterfallen. Dies wird dem Landratsamt mitgeteilt.

Auf Anfrage dieser Zeitung sagte Bürgermeister Zehner, dass der Gemeindehaushalt für das Jahr 2019 nun, gut einen Monat vor Jahresende, vom Landratsamt so genehmigt wurde, wie er eingereicht worden war. Doch seine Freude darüber ist nicht ungetrübt, denn es gebe im Landratsamt "schwere Bedenken" wegen der kommenden Jahre. Deshalb müsse sich der Gemeinderat, der am 26. November wieder zusammentritt, Gedanken über die kommenden Haushalte und darüber, welche Investitionen wann getätigt werden können, machen.