Zahnarzt bohrt für CSU nach
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Freitag, 28. Februar 2020
Stadtrats- und Kreistagskandidat Peter Bastobbe schreibt Patienten an und macht Wahlwerbung.
Nächster Aufreger im Kulmbacher Kommunalwahlkampf: Diesmal geht es um Wahlwerbung. Der Zahnarzt Peter Bastobbe hat Praxisdaten benutzt, um als Kandidat bei der Wahl in zwei Wochen seine Patienten anzuschreiben. Er tritt für die CSU an. Auf der Stadtratsliste belegt er den aussichtsreichen vierten Listenplatz, beim Kreistag rangiert er auf Platz 36. In den Briefen bittet der Zahnarzt um Stimmen für sich und OB Henry Schramm (CSU).
Der Bayerischen Rundschau liegt Bastobbes Wahlbrief vor. Darin spricht er die Patienten persönlich mit Namen an. Er erläutert, dass er sich für die Verbesserung der Lebensumstände der Bürger einsetzen und deshalb in der Kommunalpolitik engagieren wolle. Am Schluss heißt es wörtlich: "Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie und ihre Familie mich bei der Kommunalwahl am 15.03.2020 mit ihrer Stimme unterstützen würden. Bitte schenken Sie auch unserem Oberbürgermeister Herrn Henry Schramm für weitere sechs Jahre ihr Vertrauen."
Patienten verärgert
Zwei Patienten, die ungenannt bleiben wollen, waren verärgert und verwundert: "Der Brief vom Zahnarzt kam per Post nach Hause." Sie hätten in der Praxis eine Erklärung unterschrieben über die Verarbeitung ihrer Daten, aber nicht über die Zusendung von Wahlwerbung. "Das ganz normale Procedere, dass der Zahnarzt Kostenvoranschläge oder Rechnungen schicken darf." Es sei "nicht in Ordnung", wenn private Daten für Werbezwecke verwendet werden. "Das hat nichts damit zu tun, zu welcher Partei er gehört."
Auf Anfrage der BR räumt der Kulmbacher Zahnarzt mit Praxis in Mainleus ein, die Patienten privat angeschrieben zu haben. "Nicht mit dem Briefkopf der Praxis", wie er betont.
"Nicht in böser Absicht"
Wie viele Briefe es waren, möchte Bastobbe nicht sagen. Er habe "nicht alle Patienten" angeschrieben, sondern "eine geringe Anzahl". Es sei jedenfalls "nicht in böser Absicht" geschehen. Er sei in der Praxis öfter angesprochen und nach kommunalpolitischen Themen gefragt worden. Da er wenig Zeit habe, so Bastobbe, sei er auf die Idee gekommen, die Patienten per Brief zu informieren.
Wenn der Zahnarzt bei seinen Patienten politisch - nun ja: nachbohrt, liegt dann ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vor? Hat er die Patientendaten missbräuchlich benutzt? Eindeutig ja, meint die Sprecherin der Bayerischen Landeszahnärztekammer in München, Isolde Kohl: "Der Zahnarzt darf Patientendaten ausschließlich im Rahmen des abgeschlossenen Behandlungsvertrages verwenden. Wahlwerbung ist nicht von dem Zweck der Verarbeitung der Patientendaten umfasst."
"War unzulässig"
Auch der Präsident des Bayerisches Landesamts für Datenschutzaufsicht in Ansbach, Michael Will, erklärt: "Nachdem die Patienten die Einwilligung zu Zwecken der Wahlwerbung wohl nicht erteilt haben, war die Verwendung ihrer Daten im konkreten Fall unzulässig. Eine Ausnahmeregelung, die Besonderheiten von Wahlwerbung berücksichtigt, besteht nicht."