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Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit wächst weiter


Autor: Redaktion

Kronach, Sonntag, 19. April 2020

Bis zum 13. April haben rund 112 000 Betriebe bei den bayerischen Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber der Vorwoche noch einmal...
Die Agentur für Arbeit unterstützt die Unternehmen bei der Beantragung der Kurzarbeit. Foto: Jens Kalaene/dpa


Bis zum 13. April haben rund 112 000 Betriebe bei den bayerischen Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber der Vorwoche noch einmal um rund vier Prozent gestiegen.

"Der Anstieg der Anzeigen zum Kurzarbeitergeld hält an. Die Bearbeitung der Anzeigen und in der Folge die Auszahlung der Leistungen haben für uns oberste Priorität. In einem Kraftakt haben wir innerhalb kürzester Zeit die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem Bereich arbeiten, von 100 auf über 900 aufgestockt. Dazu haben wir unser Personal intern umgeschult", erläuterte Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern, die aktuellen Daten einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit.

Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, kann erst ermittelt werden, wenn die Kurzarbeit abgerechnet wird.

Unterstützung für Unternehmen

Das Unterstützungsangebot der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen ist breit gefasst. Auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ finden Unternehmen kurze Erklärvideos zu den Voraussetzungen und Verfahren zum Kurzarbeitergeld. Anzeige und Antragstellung sind auch online möglich. Darüber hinaus ist nun auch der Chat-Bot "U:DO" (kurzarbeit-einfach.de/) live gegangen.

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt und danach abgerechnet. Wenn ein Betrieb nach vorheriger Anzeige in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste eines jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. red