Wurde das Jobcenter in Haßfurt über Jahre hinweg ausgetrickst?
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Haßfurt, Donnerstag, 22. Februar 2018
Seit Mittwoch muss sich ein Paar aus dem nördlichen Landkreis am Amtsgericht in Haßfurt wegen Betrugs in jeweils sieben Fällen verantworten. Die Vorwürfe de...
Seit Mittwoch muss sich ein Paar aus dem nördlichen Landkreis am Amtsgericht in Haßfurt wegen Betrugs in jeweils sieben Fällen verantworten. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft haben es in sich: Von 2012 bis 2016 sollen die beiden Angeklagten als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, bezogen und dabei dem Jobcenter eigene Einkünfte verschwiegen haben. In der Folge wurden den beiden Angeklagten laut Anklage Leistungen in Höhe von 18 885 Euro zu Unrecht ausbezahlt. Der Strafprozess wurde unterbrochen.
Laut Nachforschungen des Zolls hatte der Angeklagte im genannten Zeitraum Einnahmen durch seinen Handel in Höhe von 23 868 Euro. Seine Lebensgefährtin soll 5003 Euro verdient haben. Die Einnahmen wurden dem Jobcenter offenbar jedoch nicht mitgeteilt.
Für einen Dritten?
Der Angeklagte gab an, dass er einen Großteil der Einnahmen dadurch erzielte, indem er für einen Dritten Waren ablieferte. Das erhaltene Bargeld habe er dann an den Dritten weitergeleitet, ohne dafür eine Provision oder wenigstens Kilometergeld zu kassieren. Er habe dies "aus Freundschaft" getan. Außerdem habe er bessere "Connections" zu den Geschäftspartnern und einen besseren Preis für die Waren erhalten als sein Freund. Belege über seine Einnahmen habe er dem Jobcenter nicht vorlegen können, da er keine Quittungen von den Geschäftspartnern erhalten habe. Die Angeklagte machte keine Ausführungen zu ihren Einnahmen.Nach einem Hinweis aus einer Behörde im Landkreis im Februar 2016 nahm das Zollamt Schweinfurt Ermittlungen wegen Sozialbetrugs auf. Demnach belieferte der Angeklagte zwei Geschäftspartner, die dem Zoll Listen mit den getätigten Barauszahlungen an den Angeklagten übergaben. Die Mitarbeiterin des Jobcenters sagte im Zeugenstand, dass der Angeklagte keine Belege für Ausgaben wie Fahrtkosten vorgelegt habe. Mündliche Angaben könnten nicht berücksichtigt werden. Einen Pauschalabzug von 20 Prozent wie früher üblich gebe es nicht mehr. Der Angeklagte habe bei der Aufklärung nicht mitgewirkt. Rückzahlungsbescheide seien mittlerweile verschickt worden. Gegen den Angeklagten bestünden offene Forderungen von mehr als 13 000 Euro. 1169 Euro wurden, wie sie sagte, bereits durch eine Kürzung des Leistungsanspruchs getilgt.