Wohin mit dem Bauschutt?
Autor: Petra Malbrich
LKR Forchheim, Freitag, 10. Mai 2019
Was darf auf die Deponie, was ist Sondermüll oder wandert in den Gelben Sack? Gar nicht so leicht, da den Überblick zu behalten.
Eine junges Paar aus dem Landkreis ist ins Eigenheim gezogen. Nun gilt es, die liegengelassenen Bauabfälle zu entsorgen. Doch wohin mit dem ganzen Zeug? Das junge Paar nimmt die Abfallfibel in die Hand und versucht, die einzelnen Teile einzuordnen. Von Fermacell-Platten steht nichts in der Broschüre. Aber Gipskartonplatten finden sie - und weil Fermacell-Platten auch eine Art Gipskartonplatte ist und dementsprechend auf der Deponie in Gosberg abgegeben werden darf, packen sie ihren Kofferraum voll und fahren los.
Doch in Gosberg schüttelt man den Kopf: Solche Platten müssen einem privaten Entsorger mitgegeben werden - per Container. So bleibt dem Paar nichts anderes übrig, als die Platten wieder mit nach Hause zu nehmen. Schon der Erdaushub zu Baubeginn konnte nicht einfach weggefahren werden. Es stellt sich Bauherren also eine Reihe von Fragen, denen diese Zeitung mit Hilfe von Adrian Huter vom Landratsamt Forchheim, Daniel Strauß vom Abfallmanagement und einer Recycling-Firma aus Neunkirchen am Brand auf den Grund geht.
Was müssen Bauherren beachten, wenn sie sich den Traum vom Eigenheim erfüllen und wohin kommt der Aushub oder der ganze Bauschutt? Ist das alles Sondermüll?
Warum haben viele Bauherren Ärger mit der Entsorgung des Erdaushubs und meist viel höhere Kosten, als geplant?
Wohin mit dem anderen Bauschutt, zum Beispiel den Gipskartonplatten aus dem anfangs genannten Fall?
Daniel Strauß: Gipskartonplatten werden in Gosberg angenommen. Nicht angenommen werden dürfen zum Beispiel KMF-Mineralfaserplatten. Die müssen als gefährlich eingestufter Klasse-IV- Abfall unter Tage deponiert werden.Welche Abfallklassen hat denn die Deponie in Gosberg und was darf dort abgegeben werden?
Daniel Strauß: Die Deponie umfasst die Klassen I und II. Somit dürfen auch nur Abfälle abgelagert werden, die dieser Kategorie entsprechen. Es handelt in beiden Fällen um nicht gefährliche Abfälle. Behandelter, verbrannter oder gerotteter Haus- und Gewerbemüll, Industrieabfälle sowie Einlagerungsstoffe ohne besonderen Überwachungsbedarf gehören dazu. Grundsätzlich werden somit in Gosberg Abfälle nach den gesetzlichen Vorschriften angenommen.Wie sieht es nun mit dem allgemeinen Bauschutt aus?