Wo sollen die Kabel laufen?
Autor: Thomas Micheel
Redwitz, Donnerstag, 16. Januar 2020
Noch steht nicht ganz sicher fest, welchen Weg die zukünftigen Stromleitungen zum Umspannwerk nehmen werden. Haben will sie keiner über seinem Gemeindegebiet.
Auf der ersten Redwitzer Gemeinderatssitzung im neuen Jahr informierte Verwaltungsrat Heinrich Dinkel, dass, wie bereits im August 2019 bei der Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse angekündigt, das Projekt P 44 als erforderlich bestätigt wurde. Die Untersuchung wurde im jetzigen Verfahren auf diese Vorzugslösung der Netzbetreiber beschränkt. Zur Begründung der Bestätigung wird angeführt, dass die Engpässe zwischen Thüringen und Bayern mit Hilfe des Projekts P 44 deutlich wirksamer bekämpft werden können.
Allerdings hat sich die alternativ geprüfte SüdOstLink-Erweiterung (DC20) in 2030 grundsätzlich ebenfalls als geeignet erwiesen. Insofern soll die Abwägungsentscheidung dem folgenden Gesetzgebungsverfahren überlassen werden, welche Alternative mit Blick auf Realisierungschancen und Akzeptanz weiter geplant werden soll. Eine Gesamtinbetriebnahme des Projekts sei nicht vor 2029 möglich.
Zu den Varianten der P 44mod ist vermerkt, dass zu den Alternativen des Projekts P44 im Netzentwicklungsplan 2017-2030 ausführliche Untersuchungen durchgeführt worden sind. Dabei hatten sich alle Varianten als elektrotechnisch nahezu gleichwertig erwiesen. Im Netzentwicklungsplan 2019-2030 werden diese Untersuchungen nicht wiederholt, da sie keine neuen Erkenntnisse versprechen und die in den damaligen Untersuchungen abgeleiteten Erkenntnisse weiterhin als valide erachtet werden.
Ergänzend ist hierzu noch ausgeführt, dass es weiterhin vertretbar wäre, auch eine der damaligen Alternativen zur Aufnahme in den Bundesbedarfsplan vorzusehen. Allerdings ist die P 44mod in der Liste der bestätigten Projekte nicht mehr genannt. Die Bundesnetzagentur überlässt es offensichtlich der Politik, die entsprechende Entscheidung zu treffen. Daneben wird, wie bisher auch, die Leitungsverstärkung zwischen Redwitz und Remptendorf bestätigt (P 185).
Zum Planfeststellungsverfahren für den Ostbayernring gab Bürgermeister Christian Mrosek bekannt, dass ein nichtöffentlicher Erörterungstermin am 27. Januar in Kulmbach statt findet. Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erhobenen Einwendungen werden hier behandelt.
Klage gegen das Landratsamt
Weiter gab Dinkel dem Gemeinderat bekannt, dass die Gemeinde Redwitz Klage gegen den Abwasserabgabebescheid des Landratsamtes Lichtenfels für das Kalenderjahr 2014 erhebt. Mit Bescheid vom 13. Dezember 2019 habe das Landratsamt Lichtenfels eine Abwasserabgabe für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser für das Veranlagungsjahr 2014 in Höhe von 21 976,49 Euro festgesetzt. Zur Begründung wird angeführt, dass eine Befreiung von der Niederschlagswasserabgabe für das Jahr 2014 für die an die Kläranlage Redwitz im Mischsystem angeschlossenen Einwohner nicht möglich sei, da im Kanalnetz des Ortsteils Trübenbach (Gemeinde Weidhausen, Landkreis Coburg), der an die Kläranlage Redwitz angeschlossen ist, Mischwasser über ein Fangbecken auf dem Gebiet des Marktes Marktgraitz abgeschlagen wird, für das eine wasserrechtliche Erlaubnis nicht vorgelegen hat. Die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis sei erst mit Bescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 18. Dezember 2018 erteilt worden.
Damit sei eine Befreiung von der Niederschlagswasserabgabe aller der an der Kläranlage Redwitz insgesamt angeschlossenen Einwohner bis einschließlich des Jahres 2017 nicht möglich. Das heißt, so Dinkel, dass auch noch mit Abwasserabgabebescheiden für die Jahre 2015 bis 2017 demnächst zu rechnen ist.