Wirrwarr um Bauantrag
Autor: Thomas Weichert
Gößweinstein, Mittwoch, 25. Sept. 2019
Der neue Pächter des Höhenschwimmbads Gößweinstein wollte zunächst größere Veranstaltungen durchführen. Verwunderung gibt es auch wegen einer einzigen Bushaltestelle.
Der Bau- und Umweltausschuss in Gößweinstein hat zwei Entscheidungen zurückgestellt. Eigentlich hätte ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Bauantrags für das Höhenschwimmbad Gößweinstein beauftragt werden sollen. Auch der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle in Kleingesee wurde aufgeschoben.
Bezüglich des Höhenschwimmbads hatte die Rechtsaufsicht im Landratsamt Forchheim darauf hingewiesen, dass die Gemeinde für eine Nutzungsänderung eine Baugenehmigung braucht: Es ging um die Erweiterung des Wirtschaftsbetriebs mit circa 250 Quadratmetern Freiflächennutzung für 150 Gäste von Musikveranstaltungen oder ähnlichen Ereignissen. Denn der neue Badpächter wollte zunächst größere Veranstaltungen im Bad durchführen.
Gaststättenrechtliche Erlaubnis
Dazu braucht es neben dem Bauantrag - obwohl gar nichts gebaut wird - auch eine gesonderte gaststättenrechtliche Erlaubnis, die ihm befristet bis Ende dieses Jahres auch erteilt worden war. Deshalb schlug die Verwaltung den Räten zunächst vor, sie zu ermächtigen, ein Planungsbüro für die Erstellung eines Bauantrags beauftragen zu dürfen, sofern dies noch notwendig sein sollte.
Davon kamen nun aber die Räte ab, weil sich der neue Pächter in der Zwischenzeit überlegt hat, seinen Antrag für eine dauerhafte Freiflächennutzung für Veranstaltungen wieder zurücknehmen zu wollen und stattdessen eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz zu beantragen, wie sie die vorherigen Pächter auch schon hatten.
"Unter Umständen beschränkt sich der Antrag auch nur auf die Nutzungsänderung, welche schon immer vorhanden war", heißt es dazu etwas verwirrend in der Sitzungsvorlage. Laut Bauamtsleiter Manfred Neuner habe man vom Landratsamt auch noch keine konkretere Auskunft erhalten, ob es nun einen Bauantrag brauche oder eben nicht.
Konrad Schrüfer (FWG) plädierte dafür, dieses Thema in den nichtöffentlichen Sitzungsteil zu verschieben. Dies war jedoch nicht möglich und deshalb setzten die Räte dieses Thema von der Tagesordnung gänzlich ab.
Ähnlich verhält es sich mit dem barrierefreien Bushaltestellenausbau. Nachdem der Kreistag Forchheim beschlossen hatte, dass die Bushaltestellen im Landkreis Forchheim bis Ende 2019 barrierefrei ausgebaut sein sollen, wurde auch für die Bushaltestellen im Markt Gößweinstein ein Gutachten in Auftrag gegeben, um herauszufinden, an welchen Bushaltestellen dies möglich ist.