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Windpark Hain: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Küpser Bürgermeister


Autor: Friedwald Schedel

Küps, Mittwoch, 30. Dezember 2015

Gemeinderat Thorsten Stalph (CSU) ist immer noch stinksauer. Er ärgert sich darüber, dass ein Beschluss des Marktgemeinderats verspätet ans Landratsamt weitergeleitet wurde und des...


Gemeinderat Thorsten Stalph (CSU) ist immer noch stinksauer. Er ärgert sich darüber, dass ein Beschluss des Marktgemeinderats verspätet ans Landratsamt weitergeleitet wurde und deshalb die Klage des Marktes Küps gegen den Windpark Hain-Ost mit fünf Windrädern vom Gericht abgeschmettert wurde - wegen dieser Formalie. Deshalb hat er beim Landratsamt Kronach Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Küpser Bürgermeister Herbert Schneider (parteilos) eingelegt.
Worum geht es? Am 24. Juni vergangenen Jahres fasste der Marktgemeinderat Küps den mehrheitlichen Beschluss, dem Bauantrag für die Windräder bei Hain nicht zuzustimmen. Dieser Beschluss hätte dem Landratsamt Kronach, das für die Genehmigung zuständig ist, bis zum 29. Juni zugestellt werden müssen, weil an diesem Tag die zweimonatige Einspruchsfrist endete. Zugeleitet wurde der Ratsbeschluss erst am 2. Juli, also einige Tage zu spät.
Die Küpser Verwaltung ging davon aus, dass das Landratsamt die beantragte Fristverlängerung genehmigen würde. Die Kronacher schickten aber weder eine positive noch eine negative Antwort auf diese Bitte nach Küps. Zweiter Punkt ist, dass Beschlüsse des Küpser Marktgemeinderats erst nach einer Woche Rechtskraft erlangen. Diese Woche war am 2. Juli verstrichen. Der zweite Fehler.
Weil der Beschluss verspätet beim Landratsamt einging, hatte das Küpser Gremium dem Antrag faktisch zugestimmt. So argumentierte jedenfalls das Verwaltungsgericht Bayreuth, das die Küpser Klage deshalb aus formaljuristischen Gründen abschmetterte. Auch der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte die Bayreuther Entscheidung und zog sogar die Qualifikation von Mitarbeitern der Verwaltung in Zweifel.


Ein Scherbenhaufen

"Diese Watschn aus München" hat Thorsten Stalph nicht ruhen lassen. "Überhaupt nichts zu unternehmen, würde der Sache nicht gerecht", argumentiert er und sagt, dass sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister als Kopf der Verwaltung richtet. Der Bürgermeister wäre verpflichtet gewesen, dafür zu sorgen, dass der Beschluss des Marktgemeinderats umgesetzt werde. Nach eineinhalbjähriger Arbeit gegen den Windpark Hain stehe man vor einem Scherbenhaufen. Stalph anerkannte auch, "dass Herbert Schneider viel Positives geleistet" hat. Mit seiner Klage wäre der Markt Küps "mit allen anderen aufgeführten Punkten außer dem Naturschutz und der Nachkartierung hinten runtergefallen", bedauerte er.
Bürgermeister Schneider wollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde weder bestätigen noch dementieren. Als Leiter der Verwaltung stelle er sich jedoch vor seine Mitarbeiter und übernehme die Verantwortung "für deren Tätigwerden oder nicht Tätigwerden". Er meinte jedoch, dass er "mildernde Umstände erwarten" könne, weil auch das Landratsamt nicht ganz von Schuld freizusprechen sei. Schließlich sei von dort sogar wegen des Beschlusses nachgefragt, der Formfehler also nicht erkannt worden.


Der Kardinalfehler

Schneider wandte sich auch dagegen, ihm zu unterstellen, er sei Windkraft-Befürworter und deshalb sei die Frist versäumt worden. "Ich habe eine persönliche Meinung, aber Kraft meines Amtes bin ich dafür verantwortlich, dass alles rechtlich einwandfrei durchgeführt wird." Der Kardinalfehler sei gewesen, das Vorranggebiet für Windkraft auszuweisen. Dazu habe es keine Widersprüche aus der Bürgerschaft gegeben.