"Wilder Westen" in V'Greuth
Autor: Karina Brock
LKR Erlangen-Höchstadt, Mittwoch, 17. März 2021
Karina Brock Ob er seine Freundin beeindrucken oder enthemmt vom Alkohol ein wenig "Wilder Westen" spielen wollte, wurde nicht weiter erörtert. Fest steht, dass ein junger Mann vergangenen Sommer in e...
Karina Brock Ob er seine Freundin beeindrucken oder enthemmt vom Alkohol ein wenig "Wilder Westen" spielen wollte, wurde nicht weiter erörtert. Fest steht, dass ein junger Mann vergangenen Sommer in einem Vestenbergsgreuther Ortsteil herumballerte. Zwar "nur" mit einer Luftdruckpistole, aber ohne Waffenschein. Er löste damit einen größeren Polizeieinsatz aus. Dafür musste er sich gestern vor dem Erlanger Amtsgericht verantworten.
Nach - erlaubtem - Training im Schützenhaus hatte der 19-Jährige an besagtem Abend etwas über den Durst getrunken. In einem "Anfall von Übermut", wie es der Verteidiger formulierte, hätten er und eine Freundin auf dem Nachhauseweg "Schießübungen" gemacht. Dabei ging der Verkehrsspiegel eines Nachbarn zu Bruch.
Kein Waffenschein
"Ich weiß auch nicht, was mich geritten hat", meinte der Angeklagte auf die Frage von Richter Wolfgang Pelzl, warum er nach dem Aufbruch aus dem Schützenheim eine Waffe von zu Hause holte. Es war schon beinahe Mitternacht - man hätte auch einfach ins Bett gehen können. Hinzu kommt, dass der 19-Jährige nur im Rahmen des Schützenvereins schießen darf, anderweitig aber über gar keinen Waffenschein verfügt.
Er versuchte eine Art Erklärung: Er sei frustriert gewesen, habe zum ersten Mal so viel getrunken wie an diesem Abend. Darum schäme er sich um so mehr für diese Dummheit.
Schaden wieder gut gemacht
Dass er das offenbar ehrlich meint, zeigte ein Brief des Geschädigten, der den Spiegel gegenüber seines Grundstücks aufgestellt hatte. Er bestätigte, dass der junge Mann ihm den Spiegel bereits ersetzt und sich "offensichtlich zerknirscht" entschuldigt hat. "Es war vorher kein böses Blut zwischen uns und hinterher jetzt auch nicht", erklärte der Angeklagte. Dass ausgerechnet den Schuss auf den Spiegel besagte Freundin abgegeben haben soll, kam nur am Rande zur Sprache. "Es war Ihre Waffe - und wir können das heute ohnehin nicht überprüfen", so Pelzl.
Gesichertes soziales Umfeld
Die Jugendgerichtshilfe beschrieb das Bild eines unauffälligen jungen Mannes, der noch zu Hause lebt und gerade seine Ausbildung abgeschlossen hat. Seine Freizeit verbringt er altersgemäß mit Freundin und Freunden, am Computer, im Schützenverein oder beim Fußball.
Dieses gesicherte soziale Umfeld und die Tatsache, dass er zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, bewog das Gericht zu einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens. "Es ist einfach dumm gelaufen an dem Abend, da sind wir uns einig", so Pelzl. Die Waffe im Wert von 120 Euro wurde einbehalten. Zusätzlich müssen bis Jahresende 380 Euro an die Stiftung der Bayerischen Polizeigewerkschaft gezahlt werden, dann hat sich die Sache erledigt.