Wer zahlt für marode Straßen?
Autor: Josef Hofbauer
Ebermannstadt, Montag, 25. Juni 2018
Die Straßenausbaubeitragssatzung ist abgeschafft, doch die Probleme bleiben. Die Stichtagsregelung verhindert eine Gleichbehandlung der Beitragszahler.
Josef Hofbauer
Die Idee, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen, reklamieren die Freien Wähler für sich. Abgeschafft hat der Bayerische Landtag diese Gesetzesregelung. Die Mandatsträger entschieden sich dabei für eine so genannte Stichtagsregelung. Alle, die bis 31. Dezember 2017 eine Zahlungsaufforderung bekommen haben, müssen diese Rechnung begleichen. Dies gilt auch für Vorauszahlungsbescheide oder Ratenzahlungen, wie sie in Windischgaillenreuth oder Wolkenstein verschickt wurden.
"Ich bezweifle, ob sich die CSU mit dieser Lösung einen Gefallen getan hat", findet Thomas Dorscht vom Bürgerforum Ebermannstadt. Die Stichtagsregelung sei ungerecht, findet er. "Sinnvoller wäre es gewesen, die so genannte Festsetzungsverjährung anzuwenden", ist Dorscht überzeugt. Doch die hätte bayernweit 320 Millionen Euro gekostet.
Die Festsetzungsverjährung besagt: Hat eine Gemeinde vier Jahre nach einer Abgabenforderung noch keine Rechnung gestellt, ist der Bescheid hinfällig. "So hätte der Frieden in Ebermannstadt wieder hergestellt werden können", glaubt Dorscht. So aber gehe weiter ein Riss durch die Bevölkerung.
Enttäuscht ist Rechtsanwalt Peter Dorscht, der die Ebermannstadter Widerspruchsführer juristisch vertritt. MdL Michael Hofmann (CSU) sei von den Fraktionsmitgliedern im Bayerischen Landtag im Stich gelassen worden. Alle Landtagsabgeordneten seien über die Sondersituation von Ebermannstadt genauestens informiert gewesen.
Von einer Gleichbehandlung der Bürger könne nun keine Rede sein. Selbst jene Beitragszahler, deren Widersprüche nun beim Landratsamt lägen, hingen völlig in der Luft. "Da muss nach einer Rechtslage entschieden werden, die es mittlerweile gar nicht mehr gibt", erklärt der Rechtsanwalt.
Für Thomas Dorscht, den Sprecher des Bürgerforums, Grund genug, weiter zu kämpfen. "Wir werden uns weiter einmischen, egal ob Straßenausbaubeitragssatzung oder andere kommunalpolitische Themen."
Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) bestätigt, dass die Stichtagsregelung Härtefälle produziert. Die könnten zu Wahlkampfthemen hochstilisiert werden, fürchtet sie. "Da will ich mich raushalten. Meine Aufgabe ist es, Aufgaben in Absprache und Übereinstimmung mit der Rechtsaufsicht zu treffen." Nichts anderes habe der Stadtrat getan. Die gesetzlichen Vorgaben dafür stammten vom Bayerischen Landtag. Ausführendes Organ sei aber jeweils die Kommune vor Ort.
Entschädigung versprochen
Nach der Gesetzesänderung erhalte Ebermannstadt für die noch nicht abgerechneten Maßnahmen eine Entschädigung in voller Höhe vom Freistaat, informiert Meyer. Allerdings gebe es dafür noch keine Vollzugsanordnung, so dass die im Haushalt einkalkulierten Beträge fehlten. Die Beitragsbescheide, die bis 31. Dezember verschickt wurden, seien von den Bürgern zu bezahlen.
MdL widerspricht Landratsamt
MdL Michael Hofmann dagegen hält die Rückwirkung der Beitragsbescheide für falsch. Im Gegensatz zum Landratsamt. In einer Stellungnahme dazu heißt es: "Die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes hat sich nicht geändert. Aufgrund der finanziellen Situation war das Ermessen der Stadt Ebermannstadt bei der Frage einer rückwirkenden Beitragserhebung auf Null reduziert."Diese Rechtsauffassung des Landratsamtes sei vom Bayerischen Gemeindetag und dem die Stadt Ebermannstadt beratenden Fachanwalt bestätigt und vom Bayerischen Innenministerium und dem Petitionsausschuss des Landtages nicht beanstandet worden. Zudem habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass es ausdrücklich und in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zulässig sei, dass Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen erhoben werden könnten, die vor Inkrafttreten einer Ausbaubeitragssatzung abgeschlossen wurden.