Wer zahlt für marode Brücken?
Autor: Josef Hofbauer
Rüssenbach, Donnerstag, 01. Oktober 2015
Sanierung Niemand fühlt sich für den Unterhalt der Brückenbauwerke zuständig, die von der Staatsstraße in Richtung Eschlipp abzweigen. Solange das ungeklärt ist, gibt es keine Zuschüsse für die Sanierung des "Breitenbaches".
von unserem Redaktionsmitglied
JOsef Hofbauer
Ebermannstadt — Die Altstadtsanierung in Bereich "Breitenbach" stockt. Nichts geht mehr. "Der Hemmschuh" sind die zahlreichen Brücken, die von der mittlerweile sanierten Staatsstraße in Richtung Eschlipp abzweigen.
Die Regierung von Oberfranken, so Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) habe das Verfahren ausgesetzt, bis endlich geklärt ist, wer für den Unterhalt dieser Bauwerke zuständig ist.
Und das muss bald passieren. "Wir bekommen momentan nicht einmal das dringend notwendige Geländer gefördert", bedauerte die Bürgermeisterin. Die bisherigen Bemühungen der Verwaltung, Licht ins Dunkel zu bringen sind gescheitert.
Keiner weiß Bescheid
Gespräche mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes Bamberg, des Wasserwirtschaftsamtes, Fachstellen des Landkreises, des Vermessungsamtes und den Anliegern bleiben ebenso ergebnislos, wie eine Grundbuch-Recherche. Auch alte Presseartikel, die eventuell Aufschluss hätten geben können, wurden durchforstet. Doch auch diese Mühen waren vergeblich! "Nach derzeitigem Sachstand kann keine der beteiligten Stellen eine schriftliche Vereinbarung zu diesem Sachverhalt vorlegen", erklärte Bauamtsleiter Steffen Lipfert. Er erinnerte, dass bei einem Treffen mit Vertretern der Regierung von Oberfranken die Hintergründe der stockenden Planung der Neugestaltung entlang des Bereiches Breitenbach diskutiert worden sei.
Klärung ist unerlässlich
Dabei machten die Vertreter der Regierung deutlich, dass die Zuständigkeit eindeutig geklärt sein müsse, wenn die Überfahrten auf ihren technischen Zustand hin untersucht und möglicherweise saniert werden sollen. Grundsätzlich hat die Regierung von Oberfranken finanzielle Unterstützung im Rahmen der Städtebauförderung in Aussicht gestellt. Allerdings ist die Klärung des Sachverhaltes für einen fundierten Zuwendungsantrag und für den Erhalt von Zuschüssen unerlässlich. Die Beteiligten einigten sich schließlich darauf, eine so genannte Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Im Zuge dieser Arbeit werde nicht nur der technische Zustand der Brückenbauwerke beurteilt, sondern auch die rechtlichen Hintergründe beleuchtet.
Fachbüro ist beauftragt
Die Verwaltung schlug den Mitgliedern des Bau und Entwicklungsausschusses vor, das Bayreuther Ingenieurbüro "Rudloff, Seiffert und Partner", kurz RSP, damit zu beauftragen. Die Experten sollen unter Hinzuziehung eines Statikers und eines Rechtsexperten eine Grundlage erarbeiten, die es ermöglichte mit allen Beteiligten eine Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen. Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten in ihrer jüngsten Sitzung dieser Vorgehensweise einstimmig zu. Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Oberfranken sollen die Mitarbeiter des Büros unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen. In zwei Monaten sollen die ersten Ergebnisse der Stadt vorgelegt werden.