Druckartikel: Wer zahlt auch für den verstorbenen Ex-Partner?

Wer zahlt auch für den verstorbenen Ex-Partner?


Autor: Redaktion

Coburg, Mittwoch, 03. Juli 2019

Die Kontaktstelle Selbsthilfe sucht auf Anfrage weitere Betroffene, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei der Rente oder Pension monatliche Zahlungen für den Ex-Partner leisten, auch wenn dieser...


Die Kontaktstelle Selbsthilfe sucht auf Anfrage weitere Betroffene, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei der Rente oder Pension monatliche Zahlungen für den Ex-Partner leisten, auch wenn dieser bereits verstorben ist. Bei einer Ehescheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dass man zu Lebzeiten des Ex-Partners diese monatlichen Zahlungen leistet, darüber gibt es keine Zweifel. Wenn der geschiedene Ex-Partner stirbt, muss der andere Ehegatte trotzdem die Kürzung seiner Rente oder Pension hinnehmen.

Die Betroffenen möchten nun eine Selbsthilfegruppe gründen, um sich über die rechtlichen Möglichkeiten auszutauschen, eventuell eine Sammelklage anstreben und auf Politiker zugehen, um an dieser Rechtslage etwas zu verändern.

Wer auch davon betroffen ist und sich mit anderen Personen austauschen möchten, um an seiner Situation etwas zu verändern, kann sich bei der Kontaktstelle Selbsthilfe der Stadt Coburg unter Telefon 09561/89-1576 oder per E-Mail selbsthilfe@coburg.de melden. red