Wer wird betreut?
Autor:
Zeil am Main, Montag, 06. April 2020
Anspruch auf eine Notbetreuung haben Kinder, deren Eltern in systemkritischen Berufen arbeiten. Dazu gehören: Berufe im Bereich der Gesundheitsversorgung, (Beispiel: Altenpfleger), der öffentlichen Si...
Anspruch auf eine Notbetreuung haben Kinder, deren Eltern in systemkritischen Berufen arbeiten. Dazu gehören: Berufe im Bereich der Gesundheitsversorgung, (Beispiel: Altenpfleger), der öffentlichen Sicherheit (Beispiel: Polizei), der öffentlichen Infrastrukturen (Beispiel: Wasserversorgung), der Lebensmittelversorgung (Beispiel: Einzelhandel), der Medien (Beispiel: Nachrichten-Informationswesen) und einigen mehr.
Notbetreuung wird dann angeboten, wenn einer oder beide der Erziehungsberechtigten in einem dieser Bereiche arbeitet und die Kinder nicht anders betreuen kann. Voraussetzung ist, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, der die Betreuung übernehmen kann.
Information dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf der Website veröffentlicht: www.stmas.bayern.de