Wer saß hinter dem Steuer?
Autor: Stephan Herbert Fuchs
Grafengehaig, Donnerstag, 02. Sept. 2021
Gericht Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis stand eine 45-jährige Österreicherin Kulmbach vor Gericht. Die Anklage stützte sich auf eine Zeugenaussage. Am Ende wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.
Der Aufwand hat sich für die Angeklagte gelohnt: Einer 45 Jahre alten Frau aus Linz in Oberösterreich wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein Strafbefehl in Höhe von 2500 Euro zugestellt. Dagegen legte sie Einspruch ein. Mit Erfolg: Vor dem Amtsgericht in Kulmbach wurde das Verfahren jetzt eingestellt, gegen eine Geldauflage von 120 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Organisation. Der Betrag wurde deshalb so niedrig angesetzt, weil die Frau angeblich kein Einkommen hat. Die Verfahrenskosten gingen zulasten der Staatskasse.
Dabei dürften diese Kosten weit über dem Betrag der Geldauflage liegen. Ein Zeuge reiste aus dem Raum Gütersloh an, der andere aus Bonn, die Angeklagte kam eigens mit dem Zug aus Linz, ihr Verteidiger aus Brandenburg.
Der Österreicherin wurde vorgeworfen, im Oktober 2019 mit dem Auto zwischen Grafengehaig und Walberngrün gefahren zu sein, ohne einen Führerschein zu besitzen. Im Kulmbacher Oberland hatte sie für ein paar Tage zusammen mit drei Männern aus Nordrhein-Westfalen ein Ferienhaus gemietet. Was die vier Personen, die sich im Internet kennengelernt und verabredet hatten, dort zusammenführte, darüber wurde vor Gericht nicht gesprochen.
Verdächtige Dinge im Müll
Irgendetwas muss der Vermieterin aber seltsam vorgekommen sein, zumal einer der beiden Schlüssel für das Ferienhaus plötzlich verschwunden war. Die Vermieterin durchsuchte den Müll und fand einige Dinge, die auf Drogenkonsum hinwiesen. Also schaltete die Vermieterin die Polizei ein. Das mit dem Drogenkonsum stellte sich zwar später als nicht zutreffend heraus und auch die Sache mit dem Schlüssel klärte sich wieder auf, denn den hatte die Angeklagte versehentlich eingesteckt. Trotzdem waren die Beamten schon mal am Ermitteln und fanden heraus, dass die Angeklagte vorbestraft war und keinen Führerschein besitzt. Die Vermieterin hatte aber angegeben, dass die Frau mit dem Auto gefahren sei. So war die Sache ins Rollen gekommen.
Auch vor Gericht blieb die Vermieterin bei ihrer Aussage: "Ich bin mir ganz sicher, die Angeklagte ist gefahren." Und zwar mit dem Fahrzeug des 56-jährigen Besitzers aus Gütersloh. "Stimmt gar nicht", sagte der Mann in seiner Zeugenaussage entschlossen. Er habe die Frau am Bahnhof abgeholt und sei die ganze Zeit selbst am Steuer gesessen.