Wenn einem plötzlich was passiert
Autor: Carmen Schwind
Hagenbach, Dienstag, 17. Dezember 2019
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsrecht waren Themen, die Bundestagsabgeordnete Silke Launert in Hagenbach behandelte.
Unsere Freiheit und unsere Selbstständigkeit sind hohe Güter, die nicht zuletzt durch das Grundgesetz geschützt werden. Solange wir fit und gesund sind, machen wir uns wenig Gedanken, wie es sein mag, wenn unsere Entscheidungs- und Handlungsfreiheit eingeschränkt ist. Doch das kann schneller geschehen als erwartet.
"In meinem Bekanntenkreis hatte ein 26-Jähriger einen Unfall und lag im Koma. Da kam ich ins Nachdenken: Was wäre, wenn mir plötzlich etwas passieren würde?", erzählte Diana Könitzer. Sie kennt auch viele ältere Menschen, die in ihrem Lebensabend auf die Unterstützung anderer angewiesen sind.
Dies betrifft nicht nur die praktische Hilfe beim Versagen von Körperfunktionen, sondern auch das geschäftliche und rechtliche Handeln. Deshalb ist es gut, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, damit auch im Falle, dass man selbst nicht handeln oder entscheiden kann, die eigenen Wünsche noch respektiert werden.
Dinge in jungen Jahren regeln
"Man muss sich das üblicherweise dreimal anhören, bevor man dann wirklich etwas macht", trug die CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert bei ihrem Vortrag zum Thema "Betreuungsrecht - Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht" in Hagenbach vor. Silke Launert war von Diana Könitzer in die Gemeinde Pretzfeld eingeladen worden.
Sie erzählte den rund 70 Zuhörern, dass sie behütet aufgewachsen, doch gleich nach der Uni am Amtsgericht für Betreuungsrecht zuständig gewesen sei. "Da musste ich zum Beispiel über Amputationen entscheiden. Die Zeit dort hat mich viel gelehrt", sagte die Referentin. Durch diese Erfahrungen hat sie selbst ihre Angelegenheiten gleich in jungen Jahren geregelt.
Den Besuchern erklärte Silke Launert, dass es Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen gebe. Hierfür hatte sie auch entsprechende Formulare mitgebracht. "Mit einer Vollmacht ermächtige ich eine andere Person, in meinem Namen stellvertretend zu handeln", erklärte die Referentin. Hier sollte eine Person bevollmächtigt werden, der man vertraut und von der man weiß, dass sie im eigenen Sinn handelt. "Viele kennen eine Bankvollmacht. Man kann aber auch bestimmen, wer mit dem Arzt sprechen, wer sich um Behördenangelegenheiten, die Post oder den Aufenthalt kümmern soll." Man könne jemandem also einzelne oder alle Angelegenheiten übertragen. Der Bevollmächtigte könne handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf.
"Bei Freiheitsbeschränkungen muss immer ein Richter kommen", sagte Silke Launert und erklärte, dass der Mensch ein "Recht auf Sturz" habe: "Man darf die Oma nicht einfach anbinden."