Weniger Vorschriften und Vorgaben
Autor: Dieter Britz
Maßbach, Freitag, 15. Mai 2015
von unserem Mitarbeiter dieter Britz Maßbach — Der Bebauungsplan "Maßbacher Weg" aus dem Jahr 1999 im Ortsteil Poppenlauer soll geändert und die Zahl der Vorschriften und Vorgaben ...
von unserem Mitarbeiter dieter Britz
Maßbach — Der Bebauungsplan "Maßbacher Weg" aus dem Jahr 1999 im Ortsteil Poppenlauer soll geändert und die Zahl der Vorschriften und Vorgaben für Bauinteressenten stark reduziert werden. Einen Grundsatzbeschluss hatte der Marktgemeinderat dazu bereits im Februar gefasst. In der jüngsten Sitzung des Gremiums wurden nun die Einzelheiten festgelegt. Architekt Matthias Kirchner aus Rottershausen, den die Gemeinde mit der Überarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt hatte, sagte: "Die Baugrenzen sind bisher sehr eng gesteckt. Bisher ist das Gebiet extrem streng gegliedert, sowas sehe ich das erste Mal". Er schlug vor, unter anderem die Vorschriften für Dachformen, Dachneigungen, Gebäudestellungen, Längen- und Breitenverhältnisse, Wandhöhen, Gaubenfestsetzungen, Vorschriften aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.
Außerdem sollen die Baugrenzen großzügig erweitert und Baulinien entfernt werden, um die Grundstücke möglichst ausschöpfen zu können.
Warum ausgerechnet dieser noch "junge" Bebauungsplan geändert werden soll und nicht etwa ältere, wollte Marktgemeinderat Diethard Dittmar (SPD) wissen. "Uns ist es wichtig, dass Menschen hierbleiben und bauen können. Zwei wollen gerade bauen, aber das Landratsamt macht nicht mehr mit, weil zu viele Befreiungen nötig sind und fordert nun eine Änderung des Bebauungsplanes", sagte Bürgermeister Matthias Klement (CSU). Der Marktgemeinderat stimmte schließlich einstimmig für die Änderung des Bebauungsplans in der vorgeschlagenen Form.
Beschluss im September
Bevor die Änderung in Kraft treten kann, ist allerdings noch ein längeres Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange notwendig. Wenn das abgeschlossen ist, muss sich der Marktgemeinderat nochmals damit beschäftigen. Mitte oder Ende September kann dann der Satzungsbeschluss erfolgen, schätzt Architekt Matthias Kirchner.
Der Marktgemeinderat genehmigte auch gleich den Bau eines Einfamilienhauses im Baugebiet "Maßbacher Weg". Nach den bisherigen Vorschriften sind die Festsetzungen für Dachneigung, Dachformen, Baugrenze und Standort der Garage nicht eingehalten. Nach der Änderung des Bebauungsplanes entspricht das Bauvorhaben jedoch den neuen Vorschriften und wurde deshalb genehmigt.