Polizei ermittelt
Eine Bagatelle sind die Risse nicht. Schon das unbeaufsichtigte, freie Laufenlassen eines Hundes im Jagdrevier stellt laut Jagdgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden. Außerdem könnte der Jagdpächter zivilrechtliche Ansprüche gegen den Hundehalter geltend machen. "In den vergangenen Jahrzehnten habe ich so etwas noch nicht erlebt." Möglicherweise mag die Corona-Pandemie dazu einen Teil beigetragen haben. Aus eigener Erfahrung weiß der Veterinär, dass sich viele Menschen seit Beginn der Pandemie einen Hund angeschafft haben. Helmut Fischer hat Anzeige erstattet. Eine Polizeistreife war in beiden Fällen vor Ort. Dominik Fertig, stellvertretender Dienststellenleiter der Bad Kissinger Inspektion, sagt: "Es ist ungewöhnlich, dass in so kurzer Zeit so viele Tiere gerissen worden sind." Er fügt an: "Es gibt jetzt eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz, es ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern mit einer Strafe bewehrt."
Beamte hoffen auf Hinweise
Die nächsten Schritte sind für ihn und seine Kollegen klar. "Wir hoffen auf Hinweise von Bürgern, die etwas dazu sagen können." Ob es sich um einen Hund in allen Fällen handelt, oder ob es verschiedene Hunde waren, lässt sich noch nicht sagen. Der Kissinger Jäger hat dagegen bereits die Vermutung, dass es sich um mehrere Hunde handelt. Die Risse ziehen sich durch weite Teile seines Reviers.
"Es ist ja klar und nachvollziehbar, dass die Leute mit ihrem Hund in die Natur wollen. Aber der Hund sollte an die Leine", sagt Helmut Fischer. Immer wieder würden Hundehalter darauf hingewiesen, sich auf den Wegen zu halten. Und: Auch die Routenplanung kann Tierleid vermeiden. Zu manchen Tageszeiten sollen derzeit bestimmte Bereiche für die Gassi-Runde gemieden werden. Das sind zum Beispiel Strecken entlang des Waldrands. Das hängt mit dem Verhalten der Tiere zusammen: Am Tag hält sich das Wild häufig im Wald auf, während es in der Dämmerung und der Nacht zum Äsen auf die Felder geht.
Stoßen die Rehe dabei auf den Geruch von Menschen oder Hunden, sorgt das für zusätzlichen Stress. "Wild braucht im Winter Ruhe", betont der Jäger. Bereiche, die Hundehalter bei ihrer Gassirunde ebenfalls meiden sollten, sind die mit Schildern ausgewiesenen Wildruhezonen, landwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit oder aber etwa Dickungen und Forstkulturen.
In Bad Kissingen hat das Rathaus eine Leinenverordnung erlassen. In allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen sollen Hunde im gesamten Gemeindegebiet an der Leine geführt werden. Im Außenbereich gestaltet sich das anders. Außerhalb der geschlossenen Bebauung dürfen Hunde frei laufen, wenn es sich nicht um öffentliche Anlagen handelt. Ein Freibrief dafür, seinen Vierbeiner frei und unbeaufsichtigt laufen zu lassen, ist das allerdings in keiner Weise. Dominik Fertig von der Kissinger Polizei fügt an: "Wenn die Hunde nicht angeleint sind, sollten sie stets im Einwirkbereich des Halters sein."
Helmut Fischer ergänzt: "Um das Revier sind viele Ortschaften. Da ist es umso wichtiger, dass die Halter ihren Vierbeiner unter Kontrolle haben und, wenn sie Wild sehen, den Hund an die Leine nehmen."