Druckartikel: Welche Mietkosten sind angemessen?

Welche Mietkosten sind angemessen?


Autor: Redaktion.

Lichtenfels, Freitag, 04. Juli 2014



Landkreis Lichtenfels — Mit der Frage, welche Miethöhe für Sozialleistungsempfänger angemessen ist, beschäftigt sich der Landkreis Lichtenfels; denn der Landkreis ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz-IV) und der Sozialhilfe in einem angemessenen Umfang zu übernehmen. Das teilt der Pressesprecher des Landratsamts, Andreas Grosch, mit.
Rechtlich verbindliche Antworten solle im Landkreis Lichtenfels künftig ein grundsicherungsrelevanter Mietspiegel geben. Hintergrund sei, dass das Landratsamt, das Jobcenter und das Sozialgericht immer wieder mit der Frage konfrontiert werden: Was ist überhaupt "angemessen"?
Der Landkreis ist daher als Träger der Unterkunftskosten aufgefordert, Mietobergrenzen nach einem schlüssigen Konzept festzulegen, die schlussendlich auch als gerichtliche Entscheidungshilfen herangezogen werden können.

2000 Befragte

Im Rahmen einer breitangelegten Erhebung werde der Landkreis in den nächsten Tagen einen Fragebogen mit kostenlosem Rückantwort-Umschlag an insgesamt rund 2000 Adressaten im Landkreis verschicken, um die Spannbreite der Mieten des hiesigen Wohnungsmarktes zu erheben und damit ein spezifisches Mietniveau festlegen zu können.
Ziel der Untersuchung ist es, eine aktuelle, rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erhalten. Damit will der Landkreis Lichtenfels einen weiteren Schritt zu mehr Gerechtigkeit im Bereich der Sozialleistungen gehen.
Die baldige Fertigstellung ist maßgeblich auch davon abhängig, so Grosch weiter, dass sich ausreichend viele Vermieter an dieser freiwilligen Erhebung beteiligen. Das Landratsamt bittet daher in seiner Pressemitteilung alle Angeschriebenen um Unterstützung, indem sie den einseitigen Fragebogen ausgefüllt zurücksenden.

Professionelle Auswertung

Mit der Erhebung und Analyse der für den Mietspiegel nötigen Informationen hat das Landratsamt ein in Hamburg ansässiges Forschungsinstitut beauftragt. Dieses Institut verfügt, so Pressesprecher Andreas Grosch, über große Erfahrungen in der Erstellung grundsicherungsrelevanter Mietspiegel nach einem Konzept, das bereits mehrfach von Sozialgerichten bestätigt wurde. red