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Weiterer Todesfall im Landkreis


Autor: Redaktion

Haßfurt, Dienstag, 17. November 2020

Traurige Nachricht: Der Landkreis Haßberge meldet einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Eine 96-jährige Frau mit Vorerkrankungen ist am Montag in einer Pflegeeinrichtung versto...


Traurige Nachricht: Der Landkreis Haßberge meldet einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Eine 96-jährige Frau mit Vorerkrankungen ist am Montag in einer Pflegeeinrichtung verstorben. Dadurch erhöht sich die Zahl der Todesopfer auf acht. "Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen", erklärte Landrat Wilhelm Schneider.

Das Gesundheitsamt Haßberge meldet 17 weitere Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 671 (Stand: 17. November, 14 Uhr), wie das Landratsamt gestern mitteilte.

451 Bürger sind inzwischen wieder genesen. Demnach sind aktuell 212 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Aktuell werden neun Personen stationär im Krankenhaus behandelt. In häuslicher Isolation befinden sich 990 Personen. Die so genannte Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aktuell bei 169,46 im Kreis Haßberge.

Besuchsverbot in Kliniken

Das Besuchsverbot in den beiden Krankenhäusern bleibt bestehen. Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte im Kreis hatte der Krisenstab der Haßberg-Kliniken ein Besuchsverbot beschlossen. Ausnahmen gelten nur für werdende Väter, die bei der Entbindung dabei sein dürfen, sowie für Schwerstkranke und Patienten am Lebensende. Hier sind Besuche nach Rücksprache mit dem zuständigen Arzt möglich.

Ergänzend zu den geltenden Regelungen weist das Landratsamt auf die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) hin, die seit dem 9. November gilt. Diese bestimmt, dass Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich für zehn Tage (statt bisher 14 Tage) in häusliche Quarantäne zu begeben. Eine Verkürzung der Quarantänedauer kann durch einen negativen Test auf Sars-CoV-2 frühestens nach fünf Tagen erfolgen. Die betroffenen Personen sind verpflichtet, die Kreisverwaltungsbehörde zu kontaktieren. Die Kontaktaufnahme soll vorrangig durch die digitale Einreiseanmeldung erfolgen, und zwar unter www.einreiseanmeldung.de. Wer keine digitale Möglichkeit hat, kann seine Kontaktdaten telefonisch übermitteln unter der Rufnummer 09521/27721.

Risikogebiete

Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb Deutschlands, für die zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Welche Länder als Risikogebiete eingestuft werden, kann tagesaktuell abgerufen werden unter www.rki.de. red