Wegen der Dürre: Grundfutterzukäufe werden gefördert
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Kulmbach, Dienstag, 02. Oktober 2018
Ab sofort können die Anträge zum Bayerischen Hilfsprogramm Grundfutterzukauf wegen der Dürre 2018 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kulmbach eingereicht werden. Antragsendtermin ist d...
Ab sofort können die Anträge zum Bayerischen Hilfsprogramm Grundfutterzukauf wegen der Dürre 2018 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kulmbach eingereicht werden. Antragsendtermin ist der 15. November. Es werden Zukäufe im Zeitraum 1. August bis 15. November anerkannt. Entgegen der ursprünglichen Absicht ist aufgrund der Eilbedürftigkeit keine Online-, sondern nur eine schriftliche Antragstellung möglich. Die Antragsformulare und Merkblätter werden allen Landwirten über den Förderwegweiser www.ibalis.bayern.de zur Verfügung gestellt. Die Formulare können dabei als PDF-Dateien geöffnet, ausgefüllt und gespeichert sowie ausgedruckt werden. Weiterhin werden die Antragsformulare auch vom Amt zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind alle Betriebe, die Raufutterfresser (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Damwild) halten, eine Betriebsnummer haben und im Jahr 2018 grundsätzlich einen Mehrfachantrag gestellt haben.
Gefördert wird nur der Zukauf von Grundfuttermitteln für Raufutterfresser. Die zuwendungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus dem Kaufpreis und den Transportkosten. Bei der Antragstellung müssen Rechnungen mit vorgelegt werden, die den umsatzsteuerlichen Vorgaben entsprechen (Angabe Steuernummer, gesonderte Ausweisung der Mehrwertsteuer, Leistungsdatum, Leistungsumfang und Art der Leistung). Die Zukäufe müssen durch entsprechende Zahlungsnachweise belegt sein. red