von unserer Mitarbeiterin Evi Seeger Vestenbergsgreuth — Zwei Verträge, die zur Errichtung der Windenergieanlage "Steigerwald-Windpark" notwendig sind, haben die Vestenbergsgreuthe...
von unserer Mitarbeiterin Evi Seeger
Vestenbergsgreuth — Zwei Verträge, die zur Errichtung der Windenergieanlage "Steigerwald-Windpark" notwendig sind, haben die Vestenbergsgreuther Gemeinderäte in ihrer Sitzung am Montag einstimmig abgesegnet. Vertraglich wurde damit die Nutzung der gemeindlichen Straßen und Wege sowie die Verlegung von Leitungen in öffentlichen Straßen und Wegen geregelt.
Einmalige Entschädigung
Wie VG-Geschäftsleiter Norbert Stoll erläuterte, sind die Verträge nahezu identisch mit den Verträgen, die für die Windparks in Lonnerstadt und Mühlhausen abgeschlossen wurden. Als einmalige Entschädigung soll die Gemeinde Vestenbergsgreuth laut Vertrag 3000 Euro für die Nutzung der Wege bekommen. Die Einspeiseleitungen werden nahezu vollständig auf Privatgrund verlegt.
Nach einem früheren Beschluss bekäme die Gemeinde dafür 1,80 Euro pro Meter. Da jedoch nur ganz wenige Meter auf öffentlichem Grund verlegt werden, wurde ein Mindestbetrag von 50 Euro festgelegt. Gemeinderat Friedrich Brehm (SPD), der als Geschäftsführer für die Anlage mit den drei Windrädern zeichnet, nahm an der Abstimmung nicht teil.