Wasserproben des Hochbehälters werden analysiert
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Zeitlofs, Samstag, 05. November 2016
Neuigkeiten zur Wasserversorgung in Detter standen auf Agenda des Zeitlofser Marktgemeinderats in seiner jüngsten Sitzung. Wie Bürgermeister Wilhelm Friedri...
Neuigkeiten zur Wasserversorgung in Detter standen auf Agenda des Zeitlofser Marktgemeinderats in seiner jüngsten Sitzung.
Wie Bürgermeister Wilhelm Friedrich (CSU) bekannt gab, wurden nach der Chlorung des Hochbehälters aktuell mikrobiologische Proben des Trinkwassers entnommen. Zu den anstehenden Sanierungsmaßnahmen weist das Ortsoberhaupt auf Folgendes hin: Der Marktgemeinderat hatte am 19. Juli beschlossen, dass "Geotechnik Dr. Rimpel" (Gochsheim) mit der Überarbeitung des Wasserschutzgebietes der Quelle Detter beauftragt wird. Dr. Klaus Rimpel hatte auch gleich mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) Verbindung aufgenommen, da dass WWA einige Unterlagen und Messungen verlangt hatte.
Messung auswerten
Die Messreihe wurde am 30. September abgeschlossen. Nach Auswertung dieser wird Dr. Rimpel die Ergebnisse zusammenfassen und dem WWA mitteilen.
Danach wird eine erste verbindliche Aussage vom WWA zu dem Wasserschutzgebiet erwartet. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass er mit einem Grundstückseigentümer wegen Grunderwerb oder Grundstückstausch einer Teilfläche im Fassungsbereich derMargarethenquelle verhandle.
Stromverkabelungen noch heuer
Auch zur Stromversorgung hatter er Neuigkeiten: "Osthessennetz" wird in diesem Jahr noch Stromverkabelungen im Oberdorf von Roßbach vornehmen. In Eckarts' Züntersbacher Straße werden die Bauarbeiten zur weiteren Verkabelung der Stromleitung fortgeführt.Gemeinderat Roland Fischer (FWG) wurde von einem Roßbacher Bürger angesprochen, wann endlich die Ortsdurchfahrt ausgebaut wird. Bürgermeister Wilhelm Friedrich entgegnet hierzu, dass er auch schon angesprochen wurde. Roland Limpert (CSU/FB) kritisiert, dass es mit dem Ausbau der Staatsstraße 2289 zwischen Rupboden und Wernarz sehr langsam vorwärts gehe. Hier solle unbedingt ein Schreiben an den Staatssekretär Gerhard Eck geschickt werden, da die halbseitige Sperrung im Bereich des Hangrutsches gerade im Winter eine große Gefahr darstellt. Limpert regte auch an, dass das Landratsamt Bad Kissingen schriftlich auf die im Bereich des Marktes befindlichen Kreisstraßen mit Ausbaubedarf hingewiesen wird.
Rhönexpress am Bahnhof
Auch die Bahntrasse kam auf die Tisch: Roland Fischer hatte zum geplanten Radweg im Bereich des Rupbodener Bahnhofes die Idee, dass sich eine historische Nutzung des alten Bahnhofs anbieten würde. Im Bereich des Bahnhofs befinden sich mehrere Gleise. Ein Gleis könnte verbleiben. Dort könnte ein alter Eisenbahnwagen (Rhönexpress) abgestellt werden.
Der Radweg soll auf dem Gleis Richtung Staatsstraße errichtet werden. Fischer hatte aber noch mehr auf dem Herzen: Er fragte nach den Asphaltausbesserungen und Rissesanierungen bei den Gemeindestraßen.
Firma hatte noch keine Zeit
Bürgermeister Wilhelm Friedrich entgegnete, dass der Auftrag schon einige Zeit vergeben ist. Die Firma ist aber bis jetzt noch nicht dazu gekommen, die Arbeiten auszuführen.Und wie es schon in vielen Stadt- und Gemeinderäten üblich ist, ging es auch in Zeitlofs um das neue Umsatzsteuergesetz und die Beibehaltung der alten Regelung übergangsweise bis zum 31. Dezember 2020. Im Rahmen der Umsetzung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU hat der Gesetzgeber im Umsatzsteuergesetz (UStG) einige Änderungen vorgenommen. Mit der Neuregelung sind im UStG Körperschaften des öffentlichen Rechts grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Tätigkeit ausübt, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegt, und ferner eine Behandlung als Nichtunternehmer nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
Da die Neuregelung einige organisatorische Regelungen und Beratungsbedarf erfordert, hat der Gesetzgeber den Kommunen eine Übergangsfrist eingeräumt. Die Kommunen können hiernach beim Finanzamt erklären, dass vom eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht wird und sämtliche umsatzsteuerrechtlichen Tatbestände weiterhin nach den alten Regelungen in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung erfolgen.